Guido schrieb:
QUOTE:
Im Film
Grundeinkommen wird gesagt das Grundeinkommen wächst in das bestehende Einkommen hinein und die Erwerbseinkommen werden automatisch um das Grundeinkommen geringer.Es wird weiter gesagt,dass die Arbeitskosten durch ein Grundeinkommen sinken und deshalb automatisch entsprechend die Preise sinken,dieses wird dann genutzt um durch die erhöhte Konsumbesteuerung das Grundeinkommen zu finanzieren,dabei würden die Preise auf dem selben Niveau wie heute sich halten (Werner-Modell).Ja behaupten kann man einiges aber wer garantiert dieses ob die Preise sinken und in welchem Umfang ? Wie sieht das Dilthey-Modell in diesen Punkten aus ?
Während Götz Werner alle Steuern an das Ende der Herstellungs-/Vertiebskette legt und darauf hoffen muss, dass die Steuer-Ersparnis von den Unternehmen über sinkende Preise bis zum Endverbraucher weitergegeben wird, taucht diese Problematik beim Dilthey-Modell erst gar nicht auf. Denn beim Dilthey-Modell werden die Steuern und Abgaben
wie bisher auch in jeder Produktions-/Handelsstufe erhoben.
Der gravierende Unterschied zwischen Heute und Dilthey-Modell besteht in der Bemessungsgrundlage:
Während heute der Lohn als Bezugsgröße für Sozialabgaben und Lohnsteuern genommen und von der Unternehmung abgeführt wird, nimmt das Dilthey-Modell den Umsatz der jeweiligen Unternehmung als Bezugsgröße und führt die "Sozialumsatz-Steuer" (SUSt.) ab.
Zur Verdeutlichung folgendes Beispiel:
So ist es Heute
Stellen wir uns eine Firma mit 10 Arbeitnehmern vor, die als Manufaktur in einem bestimmten Zeitraum für € 10.000,-- Ware herstellen. Dafür erhalten die Arbeiter ihren anteiligen Lohn und Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen zusammen angenommene € 300,-- Lohnsteuer und € 200,-- Sozialversicherung ab, zusammen also € 500,-- an Abgaben.
Das sind gemessen an € 10.000,-- Fertigungswert 5%, die als Lohnsteuer und Sozialabgaben ins „Staatssäckel“ fließen.
Nach Dilthey-Modell
Mit der SUSt. (Sozial-Umsatzsteuer) nach Dilthey-Modell würden die Abgaben und Lohnsteuern nicht mehr nach der Lohnsumme berechnet, sondern nach dem Warenwert, den die 10 Arbeiter geschaffen haben. Also 5% von € 10.000,--, macht exakt die € 500,--, die bisher aus € 200,-- Sozialabgaben und den Lohnsteuern i.H.v. € 300,-- an den Staat bzw. Sozialversicherer geflossen sind. Da es aber keine Sozialversicherung mehr gibt und auch keine Lohnsteuerkasse, fließen die 5% vom Warenwert an die BGE-Kasse. Es bleibt also fast alles wie bisher. Die SUSt. wird, wie die Sozialabgaben und Lohnsteuern, vom Arbeitgeber entrichtet. Es ändert sich lediglich die Berechnungsgrundlage: Es wird nicht mehr der Lohn, sondern die Ware besteuert.
Für Arbeitgeber
und Arbeitnehmer würde sich erstmal nichts ändern. Die Arbeitgeber hätten (im Schnitt) die gleichen Kosten und die Arbeitnehmer den gleichen Netto-Lohn wie zuvor. Somit hätte die Umstellung der Besteuerung erstmal keine Auswirkung auf die Preise.
Der große Vorteil einer Besteuerung nach Dilthey zeigt sich jedoch bei Rationalisierungen bzw. Arbeitsplatz-Abbau:
Rationalisiert dieses Unternehmen und ersetzt 9 Arbeiter durch einen verbleibenden Mann und einen Roboter. Die Firma produziert so in der gleichen Zeit wieder für € 10,000.-- Ware.
Nach der bisherigen Regelung würde die Unternehmung nur noch für den verbliebenen Arbeiter € 20.-- Sozialversicherung und € 30,-- Lohnsteuer bezahlen müssen, obwohl nach wie vor für € 10.000,-- Ware hergestellt wird.
Mit der SUSt. würde die Firma auch nach der Rationalisierung weiterhin € 500,-- an Abgaben zahlen, da ja der Warenwert und nicht der Lohn Bemessungsgrundlage für die Zahlung an die BGE-Kasse ist. Daher auch die Bezeichnung „Umsatzsteuer“.
QUOTE:
Im Dilthey-Modell heißt es, Erwerbsarbeit muß sich lohnen und ein Grundeinkommen darf der Aufnahme einer angebotenen Erwerbsarbeit nicht hinderlich sein. Recht so,aber wenn das Grundeinkommen in das bestehende Erwerbseinkommen hineinwächst wird ein Zuverdienst doch sehr erschwert oder für viele unmöglich gemacht,Beispiel - Ein lieber Mitbürger möchte seine Arbeitszeit reduzieren um 50%,sagen wir mal um seinen arbeitslosen Mitbürger eine Arbeit zu ermöglichen,dabei gehen wir mal von einem Grundeinkommen von 1000 Euro aus und der nette Bürger hatte vorher ein Gehalt von 2000 Euro,da das Grundeinkommen in sein bisheriges Gehalt mit eingerechnet wird so erhält der nette Bürger sozusagen nur das Grundeinkommen von 1000 Euro und hat keinen Zuverdienst.Was sagt dazu das Dilthey-Modell aus? Es ist mir entgangen oder ich habe es nicht verstanden.
Das BGE in emanzipatorischer Höhe wird auf alle Fälle gewichtigen Einfluss auf die Entlohnungen ausüben. Unangenehme Tätigkeiten werden voraussichtlich wesentlich besser entlohnt werden müssen als Heute, andere, angenehme, Tätigkeiten schlechter.
Das emanzipatorische BGE soll ja all das abdecken, was "Mensch" zum vernünftigen Leben braucht. Im obigen Beispiel also 1.000,-- Euro. Ein Zuverdienst kommt also "Oben drauf" und kann für puren Luxus bzw. zum Sparen verwendet werden, da ja alle "vernünftigen" Kosten durch das BGE abgedeckt sind.
Bezogen auf den Beispiel-Arbeiter bedeutet das, dass er von seinen heutigen 2.000,-- Euro lediglich 1.000,-- Euro zum Sparen oder für Luxus übrig hat, da er die anderen 1.000,-- Euro ja zum Leben braucht.
Will nun dieser Arbeitnehmer seinen Lebensstandart bei einer BGE-Einführung auf gleicher Höhe halten, so könnte er mit BGE für 1.000,-- Euro vollzeit arbeiten, ohne dass sich etwas an seinen finanziellen oder zeitlichen Lebensbedingungen ändert.
Geht nun dieser Arbeitnehmer auf Teilzeit (50%) über, hat er heute lediglich 1.000,-- Euro, also genau genommen gar keinen Verdienst, da er seinen Lohn voll für das Lebensnotwendige ausgeben muss.
Mit BGE hätte er jedoch 500,-- Euro (nämlich seinen Arbeitslohn) zur völlig freien Verfügung. Also zum Sparen oder auch für den Luxus.