Sehr geehrter Bauer Harms,
aus rein praktischen Erwägungen muß das "Bedingungslose
Grundeinkommen" an Bedingungen geknüpft sein: Sei es die Staatsbürgerschaft, der Wohnort oder, ob man es schon erhalten hat. Die einzigen Empfänger, die schon weltweit ein wirklich absolut "
Bedingungsloses Grundeinkommen" erhalten, sind Kleinkinder, die ihre Befürnisse (noch) nicht wirklich artikulieren können. Sie erhalten von ihren Eltern, bzw. Betreuern das, was diese glauben, es sei zum Leben notwendig. Und Geld spielt dabei keine Rolle...
Doch irgendwann braucht der sich zur Selbständigkeit und Unabhänigkeit entwickelnde Mensch in einer Gesellschaft, die sich durch ein Tauschsystem organisiert, Geld. Aber nicht um Leben zu können, sondern um die von der Gesellschaft auferlegten Regeln des Zusammenlebens erfüllen zu können (man kann sich auf einem Markt auch einfach die Kartoffeln nehmen, tut es aber nicht - manche, weil sie die Strafe fürchten, andere, weil sie die Gesellschaftsregeln akzeptieren und dafür Geld geben). Die Notwendigkeit eines Grundeinkommens ist durch das jeweilige Gesellschaftssystem bedingt und hat mit einem "Recht auf Leben" nur insoweit zu tun, daß dieses durch andere Gesellschaftsregeln eingeschränkt würde.
Wenn wir von einem "Bedingungslosen Grundeinkommen" sprechen wollen und dabei an eine monetäre Zahlung in Form von Geldmitteln denken, kommen automatisch Bedingungen für die "Bedingungslosigkeit" (z.B. daß man Mensch ist und lebt). Das Netzwerk Grundeinkommen (in Deutschland) kennt 4 Kriterien dieser Bedingungslosigkeit; andere Netzwerke bis hin zu BIEN kennen meist 3 Kriterien (die Höhe ist dort kein Thema), wann ein Grundeinkommen "bedingungslos" sei.
In der Natur ist der Mensch das einzige Wesen, das ein "Grundeinkommen" (in Geldform) benötigt. Vielleicht machen Sie sich bei Gelegenheit Gedanken, warum das so ist. Möglicherweise ist Ihnen dann die Vorstellung eines "Bedingungslosen Grundeinkommen" ähnlich sympatisch, wie mir - auch in Bezug auf diesen Artikel.
Viele Grüße aus Kiew,
Jörg (Drescher)