BGE-Portal - Interview mit Hermann Binkert

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Interview mit Hermann Binkert PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Volker Stöckel    Bookmark and Share
Mittwoch, 23. 07 2008

Auf dem Kirchentag in Osnabrück gab es die Gelegenheit, mit Herrn Hermann Binkert, Staatssekretär bei Dieter Althaus, zu sprechen und einige Fragen zum Solidarischen Bürgergeld zu stellen. Diese werden hier weitergeben, da offenbar immer wieder die Höhe des Solidarischen Bürgergelds als wesentliches Ablehnungskriterium von vielen BGE-Vertretern genannt wird.

 

Frage: Wie hoch soll der sog. Zuschlag für Schwerbehinderte u.ä. beim Solidarischen Bürgergelds sein?

Antwort Binkert:
Diese sollen differenziert anhand der heute schon bekannten BSHG-Sätze zum Thema ausgestalltet und ausgereicht werden. Damit sind solche Zuschläge, im Gegensatz zum Grundbetrag des Solidarischen Bürgergelds (s.u.), von der Politik gestaltbar.

Frage:
Wie ist die dynamische Anpassung des Solidarischen Bürgergeld angedacht?

Antwort Binkert:
Das aktuelle Beispiel zum Solidarischen Bürgergeld orientiert sich am Soziokulturellen Existenzminimum als Berechnungsgrundlage. Dieses wird extern ermittelt und ist von der Politik dann nicht mehr beeinflussbar, wenn einmal diese Berechnungsgrundlage gewählt ist. Die Berechnungsgrundlage kann, muss aber nicht, das Soziokulturelle Existenzminimum sein. Vorstellbar wären z.B. auch die Armutsgefährdungsgrenzen der EU für Deutschland oder des DPWV (Anmerkung des Verfassers). Entscheidend wäre, dass eine einmal gewählte Berechnungsgrundlage nicht mehr von der Politik beeinflussbar sei, z.B. wegen Wahlkampfversprechen oder anderer politischer Kalküle. Sofern sich die Höhe der Berechnungsgrundlage ändert, würde sich auch das Solidarischen Bürgergeld entsprechend dynamisch anpassen.

Frage: Wird das Thema die Bundestagswahl 2009 erreichen?

Antwort Binkert: Die Umsetzung des Solidarischen Bürgergelds ist vor allem dann möglich, wenn das Land sich in einer (z.B. konjunkturellen) Schwächephase befände.

Frage: Was ist mit dem impliziten Arbeitszwang?

Antwort Binker: Dies hängt von der gewählten Berechnungsgrundlage des Existenzminimums ab (s.o.)

Die Fragen wurden von der Initiative Grundeinkommen Osnabrück e.V. gestellt.