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Hans Kelsen, der immer wieder als „Jurist des 20. Jahrhunderts“ bezeichnet wird, schrieb ein 1953 veröffentlichtes Büchchen mit dem Titel „Was ist Gerechtigkeit?“ Diese Frage, so im Vorwort, sei eine ewige, auf die es vielleicht nie eine endgültig Antwort geben werde. Keine andere Frage sei von der Menschheit so leidenschaftlich diskutiert, für keine andere Frage sei so viel kostbares Blut und seien so viele bittere Tränen vergossen worden, und über keine andere Frage hätten die größten Denker so tiefsinnig nachgedacht.
Reihen wir uns, Sie als interessierter Leser und ich als Autor dieses Artikels, nur in die Tradition ein, eine Antwort auf ein scheinbar unlösbares Problem geben zu wollen? Wenn es keine endgültig Antwort auf die Frage nach der Gerechtigkeit gibt, wie soll sich dann ein Grundeinkommen mit Gerechtigkeit begründen lassen?
Dieser Artikel ist kein Versuch, eine Antwort auf die Frage der Gerechtigkeit zu geben, sondern eine Beschreibung, wie Kelsen seine These in dem genannten Büchchen rechtfertigt und ob es einen Hinweis auf das Grundeinkommen gibt.
Das Grundeinkommen wird natürlich nicht als solches erwähnt. Allerdings dürfte bekannt sein, dass sich ein Grundeinkommen nur durch ein Gemeinwesen einführen lässt, in dem die Meinung herrscht, dass ein Grundeinkommen finanzierbar sei; dass die Menschen damit umgehen könnten und dass es letztlich gerecht wäre. Kelsen schreibt allerdings schon in der ersten Zeile: Gerechtigkeit ist in erster Linie eine mögliche aber nicht notwendige Eigenschaft einer gesellschaftlichen Ordnung.
Darauf aufbauend erwähnt er mehrere Ideen zur Gerechtigkeit und zeigt, dass keine davon absolut gerecht sein kann.
Platons Idee von Gerechtigkeit als Glück fällt durch zwei Beispiele: Lieben zwei Männer ein und dieselbe Frau, gibt es für Kelsen keine Gesellschaftsordnung, die den Fall so gerecht lösen kann, damit beide Männer glücklich sind; die Besetzung eines Amtes erfolgt bei Kelsens Beispiel bei gleicher Qualifikation aufgrund von Äußerlichkeiten. Daraus folgert er: Keine gesellschaftliche Ordnung kann die Ungerechtigkeit der Natur völlig ausgleichen.
Er fährt mit der Gerechtigkeitsidee fort, wie sie Jeremy Bentham aufgestellt hatte: Wenn schon nicht alle glücklich sein können, so kann doch versucht werden, das größtmögliche Glück der größtmöglichen Zahl zu erreichen. Kelsen meint, das sei nicht befriedigend, da Glück subjektiv verstanden wird. So kann eine Gesellschaftsordnung kein subjektives Glück garantieren, sondern nur Glück in einem objektiv-kollektiven Sinne.
Für Kelsen muss sich die Bedeutung des Glücks radikal wandeln, um zu einer sozialen Kategorie zu werden: vom individuellen, subjektiven Glück hin zur Befriedigung gesellschaftlich anerkannter Bedürfnisse. Diese Metamorphose vergleicht er mit der der Freiheit. Er schreibt, dass Freiheit oftmals auch als Gerechtigkeit verstanden wird. Allerdings versteht Kelsen hier Freiheit nur als eine „Freiheit von“ (Zwang, Regierung), woraus er schließt, dass dies nicht möglich sei. Deshalb plädiert er für eine Mehrheitsregierung, die sich, wenn nötig, gegen die Minderheit der regierten Subjekte durchsetzen darf.
Dadurch, so Kelsen weiter, wandle sich die Idee der Gerechtigkeit aus dem Prinzip der individuellen Glücksgarantie zu einer Gesellschaftsordnung des Schutzes von Intereressen – jener Interessen, die von der Mehrheit der der Ordnung Unterworfenen als dieses Schutzes wert anerkannt werden.
Kelsen sieht solange kein Problem darin, solange es keine Interessenkonflikte gibt, denn solange bestehe kein Bedarf nach Gerechtigkeit. Doch Interessen sind Werte und so wirft er folgende Fragen auf: Welche Rangordnung haben Werte, welche Werte sind anderen vorzuziehen und letztlich, welches ist der wichtigste Wert? Eine Lösung, so Kelsen, ist bei Wertekonflikten rational unmöglich, weil Werturteile von emotionalen Faktoren bestimmt sind und somit höchst subjektiven Charakter haben. Daraus schließt Kelsen, dass es nur relative Werturteile geben kann.
Danach folgt eine Art „Beweisführung“ durch unterschiedliche Beispiele, die ihren Höhepunkt bei Platon finden, der ein gerechtes Leben als das glückseligste bezeichnete. Kelsen meint hierzu: Platon stellt die Gerechtigkeit, und das heißt hier, was die Regierung dafür hält, nämlich Gesetzmäßigkeit, über die Wahrheit. Aber es gibt keinen hinreichenden Grund, der uns verbieten würde, die Wahrheit über die Gesetzmäßigkeit zu stellen und eine Regierungspropaganda als unsittlich abzulehnen, die auf Lügen beruht; selbst wenn diese Lügen einem guten Zweck dienen.
Im nächsten Abschnitt gesteht Kelsen allerdings ein, dass trotz des subjektiven Wertcharakters nicht jedes Individuum zwingend sein eigenes Wertesystem hat. Vielmehr bilden sich durch gegenseitigen Einfluss Wertegemeinschaften. Somit ist die Werteordnung mit der Zentralidee der Gerechtigkeit ein gesellschaftliches Phänomen, was nach der Natur der Gesellschaft, innerhalb der es zustande kommt, inhaltliche Unterschiede aufweisen kann.
Dennoch, so Kelsen: Das Kriterium der Gerechtigkeit, ganz ebenso wie das Kriterium der Wahrheit, ist durchaus nicht die Häufigkeit, in der Wirklichkeits- oder Werturteile auftreten. Er meint hier das von einer Mehrheit als gerecht oder wahr anerkannte, sei nicht absolut, sondern nur objektiv in Relation zu dieser Gruppe. Belege folgen.
Er begründet das Bedürfnis nach Rechtfertigung, durch den Wunsch, das menschliche Gewissen zu beruhigen, um ein bestimmtes Verhalten vor sich selbst und seinen Mitmenschen als „gut“ deuten zu können.
Dem folgt die Gerechtigkeit als Zweck, in dem Sinne, dass eine definierte Gerechtigkeit ein Mittel darstellt, um einen gewünschten Zweck zu erreichen. Er nennt hier Strafandrohungen und zeigt, dass die Frage unlösbar ist, welche Art Androhung abschreckender auf die Verhinderung eines bestimmten Verbrechens ist.
Kelsen meint, dass das Bedürfnis nach absoluter Rechtfertigung stärker sei, als alle Vernunft und deshalb komme der Mensch zur Religion und Metaphysik. Gerechtigkeit wird aus der Menschenwelt in eine transzendente verlegt. Deshalb nennt er zwei Grundtypen aller Gerechtigkeitstheorien: eine metaphysisch-religiöse und eine rationalistische, die er eher als pseudo-rationalistische bezeichnet.
Daraufhin geht er auf Platons Ideenlehre ein, in der Gerechtigkeit in der Idee des Guten eingeschlossen ist. Aber Kelsen bemängelt, dass das „Gute“ undefiniert bleibt, was Platon selbst schreibe und eine Dialektik vorschlage, um die Ideen zu erfassen. Doch Platon sage von der Idee des absolut Guten, dass es begrifflich nicht erkannt werden könne, sondern nur durch ein mystisches Erlebnis, das nur Wenigen und nur durch göttliche Gnade zuteil würde. Gerechtigkeit sei, so Kelsens Interpretation von Platon, letztlich ein Geheimnis, das Gott – wenn überhaupt – nur einigen wenigen Auserwählten anvertraut und das deren Geheimnis bleiben muss, weil sie es anderen nicht vermitteln können.
Diese platonische Auffassung vergleicht er mit der Predigt Jesu, der das rationale Vergeltungsprinzip des alten Testaments mit dem Liebesprinzip ersetzt. Diese Liebe sei keine menschliche Liebe, sondern eine göttliche, die nur durch den Glauben erfassbar wäre.
Nachdem Kelsen nicht weiter auf dieses Geheimnis eingeht, wendet er sich dem rationalen Typ der Gerechtigkeit zu, das er auf die Weisen Griechenlands zurückführt und mit „Jedem das Seine“ beschreibt. Doch wenn „das Seine“ nicht definiert ist, tauge diese Auffassung nicht zur Rechtfertigung, da damit jede Gesellschaftsordnung gerecht sei.
Es folgt der Grundsatz des Vergeltungsprinzip aus dem alten Testament: Gutes für Gutes, Übles für Übles. Auch hier kontert Kelsen mit der Undefiniertheit, schränkt sich aber ein, indem er die Deutung, Gleiches mit Gleichem, zulässt. Nur führt er auch diese Idee ad absurdum, indem er als Beispiel anführt, dass Kinder nicht wie Erwachsene behandelt werden können. Weitere Beispiele folgen und zeigen, dass Menschen innerhalb unterschiedlicher Rechtsordnungen eben doch nicht gleich behandelt werden.
Um das Problem zu umgehen, würden eben Gleiche gleich behandelt. Das führe allerdings dazu, dass jeder Unterschied als Gleichheit ausdifferenziert werden kann.
Die Anwendung des Gleichheitsprinzips auf das Verhältnis von Arbeitsleistung und Arbeitsprodukt, so meint Kelsen, sei in der kapitalistischen Gesellschaft laut Marx, ungerecht. Es berücksichtige nämlich nicht die unterschiedlichen Fähigkeiten des Einzelnen, weshalb der Grundsatz der kommunistischen Wirtschaft laute: Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen.
Dieses Prinzip ähnle der Idee „Jedem das Seine“, mache aber „das Seine“ nicht mehr völlig beliebig, sondern fülle es mit dem, was eine bestimmte Gesellschaft anerkenne. Daraus beschreibt Kelsen das kommunistische Gerechtigkeitsprinzip mit der Norm: Jeder nach seinen durch die kommunistische Gesellschaftsordnung anerkannten Fähigkeiten, jedem nach seinen durch diese Gesellschaftsordnung bestimmten Bedürfnissen.
Als nächstes widmet sich Kelsen der Goldenen Regel und dem Kategorischen Imperativ von Kant. Aufgrund deren Inhaltsleere entstehe die einzige Rechtfertigung, dass man sich an die Regel gehalten habe, was nichts anderes heiße, dass jede Rechtsordnung gerechtfertigt sei, denn alle in ihr lebenden Menschen könnten sich als Rechtfertigung auf die gesetzten Regeln berufen.
Aristoteles’ Ethik kommt mit der Mesotes-Formel nicht besser weg. Aristoteles sah in tugendhaftem Verhalten die Mitte zwischen zwei entgegengesetzten Lastern. Wieder fällt diese Idee mit dem Vorwurf der Inhaltsleere und der Folge, dass die Inhalte durch die Gesellschaft gegeben werden.
Letztlich behandelt Kelsen den Versuch der Zusammenführung der metaphysischen und rationalen Gerechtigkeit durch das Naturrecht. Der metaphysische Anteil ist für ihn wissenschaftlich irrelevant; der rationale Anteil hingegen unhaltbar: Die Natur als ein System von Tatsachen, die miteinander nach dem Kausalprinzip verbunden sind, hat keinen Willen und kann daher kein bestimmtes menschliches Verhalten vorschreiben.
Das von David Hume gefundene Totschlagargument jeglicher Diskussion über Ethik folgt: Kein Sollen aus dem Sein. Kelsen zeigt daraufhin, dass das Sein unterschiedlich aufgefasst werden kann und daraus sogar widersprüchliche Gerechtigkeitsprinzipien gefolgert wurden.
Der Streifzug durch die vernichtende Analyse der Gerechtigkeitsvorstellungen endet bei Kelsen in der relativistischen Gerechtigkeit: Das moralische Prinzip, das einer relativistischen Wertlehre zugrunde liegt oder aus ihr gefolgert werden kann, ist das Prinzip der Toleranz, das ist die Forderung, die religiöse oder politische Anschauung anderer wohlwollend zu verstehen, auch wenn man sie nicht teilt, ja gerade, weil man sie nicht teilt, und daher ihre friedliche Äußerungen nicht zu verhindern.
Kelsen verteidigt seine Toleranzauffassung, indem er sie nicht als absolute Toleranz verstanden wissen möchte, sondern im Rahmen einer bestehenden Rechtsordnung, die den Frieden unter den Rechtsunterworfenen garantiert, indem sie ihnen jede Gewaltanwendung verbietet, nicht aber die friedliche Äußerung ihrer Meinung einschränkt.
Das kurze Büchchen von Kelsen ist für jemanden, der an eine absolute Gerechtigkeit glauben will, ernüchternd und stellt diese Person auf eine harte Probe. Im Nachwort von Robert Walter wird Hans Kelsen allerdings in Schutz genommen: Kelsen hat [...] sich zeitlebens mit dem Problem der Gerechtigkeit auseinandergesetzt. Er hat nie [...] Sätze über Gerechtigkeit als sinnlos angesehen, sondern sie stets ernsthaft dahin gehend untersucht, welchen Inhalt sie haben und ob ihre objektive Geltung angenommen werden kann.
Zurück zum Ziel dieses Aufsatzes, ob es eine Stelle bei Kelsens Betrachtung der Gerechtigkeit gibt, die ein Grundeinkommen rechtfertigt. Tatsächlich kommt folgendes Zitat der Idee eines Grundeinkommens sehr nahe: Unter Glück darf man nur die Befriedigung gewisser Bedürfnisse verstehen, die von der gesellschaftlichen Autorität, dem Gesetzgeber, als solche anerkannt sind, die der Befriedigung würdig sind, so wie etwa das Bedürfnis nach Nahrung, Kleidung, Behausung u. dgl.
Kelsen gehört zu den sogenannten Rechtspositivisten, deren Gerechtigkeitsidee darauf beruht, im Sinne des positiven („positiv“ von lat. ponere setzen, positum gesetzt) Rechts zu handeln. Es spricht deshalb prinzipiell nichts gegen ein Grundeinkommen, weshalb es an der gesellschaftlichen Autorität liegt, ob es ein Grundeinkommen geben soll oder nicht.
Dieser Aufsatz zeigt, dass Argumente auf Basis von Gerechtigkeit nach heutiger Auffassung keine Chancen haben, überhaupt Gehör zu finden. Hierzu müsste es jemandem gelingen, das Geheimnis der Gerechtigkeit zu lüften und die absolute Gerechtigkeit so zu beschreiben, dass selbst ein Hans Kelsen mit der Beantwortung der Frage „Was ist Gerechtigkeit?“ zufrieden wäre.
Quelle für den Text: Was ist Gerechtigkeit?, Hans Kelsen, Reclam, ISBN: 978-3-15-018076-1
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