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Das Amt des Bundespräsidenten
Geschrieben von Jörg Drescher    Bookmark and Share
Mittwoch, 2. 06 2010

Nach dem Rücktritt von Horst Köhler gibt es in der Grundeinkommensbewegung Rufe, dass Götz W. Werner für das Amt des Bundespräsidenten vorgeschlagen werden soll. Hierzu wurde bei Facebook eine Gruppe eingerichtet und bei YouTube Videos erstellt. Dabei geht es hier nicht direkt ums Grundeinkommen, sondern um die Aufgabe des Bundespräsidenten als solche.

Einerseits sagt man dem Amt des Bundespräsidenten keine große politische Rolle nach, sondern der Amtsinhaber sei nur repräsentativ. Was dabei andererseits vergessen wird, ist, dass der Bundespräsident die letzte Instanz ist, die Gesetze ratifiziert und damit rechtskräftig macht. Danach kann es nur noch vor das Bundesverfassungsgericht kommen, wobei dort geprüft wird, ob das entsprechende Gesetz mit der Verfassung übereinstimmt.

Konkret bedeutet dies, dass der Bundespräsident die letzte ethisch-moralische Instanz ist, die Veto gegen ein vorgelegtes Gesetz einlegen kann. Und die ethisch-moralischen Maßstäbe finden sich im Amtseid, die auf das Gesetz angewandt werden können:

  • Ist das Gesetz zum Wohle des Volkes?
  • Wendet das Gesetz Schaden vom Volk ab?
  • Mehrt das Gesetz den Nutzen des Volkes?
  • Wird das Gesetz jedem gerecht?
  • Ist das Gesetz verfassungskonform?

Eigentlich müsste man davon ausgehen, dass schon die Regierung Gesetze ausarbeitet, die diesen 5 Kriterien entsprechen - schließlich legen die Minister und der Kanzler den gleichen Eid ab. Allerdings entscheiden Mehrheiten über Gesetze und keine Einzelperson - dieses hoheitliche Recht bleibt nur dem Bundespräsidenten. Selbst das Bundesverfassungsgericht prüft nur die Verfassungskonformität und kann deshalb nicht als ethisch-moralische Instanz gesehen werden.

Grundeinkommen hin oder her - darüber entscheidet ein Bundespräsident letztlich nur, wenn es ihm von einer Regierung als mehrheitlich beschlossenes Gesetz vorgelegt wird. Das Amt des Bundespräsidenten ist deshalb nicht "gestalterisch", sondern "überwachend". Bisher scheint allerdings dieses Amt noch nie in diesem Sinne genutzt worden zu sein, da kein einziges Gesetz aus Gewissensgründen nicht ratifiziert wurde.




Kommentare (1)
RSS Kommentare
1. Geschrieben von: Matthias Dilthey am 03-06-2010 00:48 - Registriert
 
 
Wie vor kurzem bekannt wurde, möchte Frau Dr. Gabriele Pauli (Freie Union) als Bundespräsidentin kandidieren: 
Die FREIE UNION schlägt ihre ehemalige Bundesvorsitzende Dr. Gabriele Pauli als Kandidatin für die Wahl des Bundespräsidenten am 30.06.2010 in der Bundesversammlung in Berlin vor, wie der Parteivize der FREIEN UNION Holger Kruse betonte. [...] 
Dr. Gabriele Pauli lebt dieses neue Denken: "Weg vom Suchen nach Schuldigen, hin zum Finden von Lösungen!" Dies hat sie bereits im Juni 2009 im Gründungsprogramm der FREIEN UNION eindrucksvoll dargelegt. Es gibt tausend Möglichkeiten und nur eine Chance. Die Menschen in diesem Land haben diese Chance verdient." 
 
Quelle: Forum der PsgD unter Berufung auf ExtremNews
 
 
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