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Grundeinkommen absurd
Geschrieben von Jörg Drescher    Bookmark and Share
Samstag, 20. 02 2010

Dass das Verständnis des Grundeinkommens nicht immer bei allen Befürwortern und Gegnern weit reicht, dürfte bekannt sein. Wie sich allerdings die Argumente dafür oder dagegen gleichen, zeigt folgendes Beispiel. Es ist eine Auslegungs- und Verständnissache...

Jens Koeppen (CDU) am 19.02.2010 auf abgeordnetenwatch.de :

... Ein Grundeinkommen ohne jede Bedingung lehne ich ab, da dabei Leistungsbereitschaft, Eigenverantwortung und gesellschaftliches Engagement auf der Strecke bleiben. Das Leistungsvermögen und die Entwicklung der Gesellschaft würden darunter leiden, weil weniger Menschen sich engagieren ürden, um ihre Ideen und Visionen umzusetzen. Der Staat darf nicht zum Verteiler von sozialen Leistungen verkommen, sondern muss Anreize schaffen, für den eigenen Wohlstand und die persönliche Entwicklung zu sorgen...

Pro_BGE am 19.02.2010 im BGE-Forum :

Einem bedingungslosen Grundeinkommen stimme ich zu, da dadurch Leistungsbereitschaft, Eigenverantwortung und gesellschaftliches Engagement rmöglicht werden. Das Leistungsvermögen und die Entwicklung der Gesellschaft würden gestärkt, weil viel mehr Menschen sich engagieren könnten, m ihre Ideen und Visionen umzusetzen. Der Staat ist zum Verteiler sozialer Leistungen verkommen und sollte nun eine Basis schaffen, um allen Menschen Wohlstand zu garantieren und persönliche Entwicklung zu ermöglichen.




Kommentare (2)
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1. Geschrieben von: Bertram Kraus am 24-02-2010 17:01 - Registriert
 
 
Anreize im Sinn von Koeppen lassen sich auch mit dem Grundeinkommen realisieren: und zwar über dessen Höhe- siehe auch Befürworter Straubhaar http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,679461,00.html 
Straubhaar vermeidet zwar eine Angabe über die mögliche Höhe, verschweigt aber nicht, dass sie kaum höher als das Existenzminimum sein sollte und immerhin eine politische Größe ist. 
Ob der in Rechnung gestellte ökonomische Zusammenhang tatsächlich so fundamental ist, sei übrigens auch dahingestellt. Auch hier ähneln sich die Argumente von Befürwortern und Gegnern eines BGE.
 
2. Geschrieben von: Guido Riga am 28-02-2010 15:26 - Registriert
 
 
Herr Straubhaar befürwortet ein BGE in Höhe von 400 Euro wie im BGE-Portal irgendwo nachzulesen ist. Wie ich meine einfach lächerlich.
 
 
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