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Existenzminimum
Geschrieben von Klaus Räuber    Bookmark and Share
Dienstag, 20. 10 2009

Wie mehrere Medien heute berichten, soll das Bundesverfassungsgericht feststellen, ob die Hartz-IV-Leistung für Kinder einem Existenzminimum für ein menschenwürdiges Leben entspricht. So schreibt zum Beispiel Stern.de:

Papier kündigte an, dass das Bundesverfassungsgericht in dem Verfahren nun erstmals über Inhalt und Grenzen eines menschenwürdigen Existenzminimums entscheiden will. Bisher sei in der Rechtsprechung des Gerichts weder der sachliche Gehalt des aus Menschenwürdegarantie und Sozialstaatsprinzip hergeleiteten Existenzminimums geklärt, noch dessen Konsequenzen für den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, sagte Papier.

Diese Entscheidung hat im ersten Moment Auswirkung auf die Regelsätze von Hartz-IV, aber dennoch wird es auch die Diskussion um ein Grundeinkommen beeinflussen. Bisher wird nämlich im Netzwerk Grundeinkommen vor allem über die deutsche Definition des Grundeinkommens gestritten, ab wann die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen erreicht ist.

Doch darf man vom Bundesverfassungsgericht nicht zu viel erwarten. Zum einen erwartet man erst in einigen Monaten eine Entscheidung; zum anderen dürfte die Höhe nicht in Zahlen angegeben werden. Letztlich geht es um eine ja/nein-Entscheidung, die bei einem „nein“ bedeutet, dass die Bundesregierung neu rechnen muss. Ob es zu „Auflagen“ in Form von Berechnungskriterien kommt, bleibt abzuwarten.




Kommentare (2)
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1. Geschrieben von: Daniel Kuneck am 21-10-2009 00:06 - Registriert
 
 
Naja, immerhin ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Zweifelsohne wird es ein "riesiges Theater" über die neuen Berechnungskriterien geben. Hierdurch könnte auch das BGE (als Alternative)wieder stärker in die öffentliche Diskussion gelangen.
 
2. Geschrieben von: Matthias Dilthey am 22-10-2009 09:51 - Registriert
 
 
Angesichts der Haushaltslage bin ich dankbar, dass das BVG nicht auch über die Höhe einer "emanzipatorischen Grundsicherung" zu entscheiden hat. 
 
Aber wir sollten mal abwarten. Denn schließlich ist der Sozialstaat ein "zentrales Verfassungsprinzip" der Bundesrepublik Deutschland, an dem weder Politik noch Gericht rütteln darf.
 
 
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