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Geschrieben von Klaus Räuber
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Dienstag, 20. 10 2009 |
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Wie mehrere Medien heute berichten, soll das Bundesverfassungsgericht feststellen, ob die Hartz-IV-Leistung für Kinder einem Existenzminimum für ein menschenwürdiges Leben entspricht. So schreibt zum Beispiel Stern.de:
Papier kündigte an, dass das Bundesverfassungsgericht in dem Verfahren nun erstmals über Inhalt und Grenzen eines menschenwürdigen Existenzminimums entscheiden will. Bisher sei in der Rechtsprechung des Gerichts weder der sachliche Gehalt des aus Menschenwürdegarantie und Sozialstaatsprinzip hergeleiteten Existenzminimums geklärt, noch dessen Konsequenzen für den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, sagte Papier.
Diese Entscheidung hat im ersten Moment Auswirkung auf die Regelsätze von Hartz-IV, aber dennoch wird es auch die Diskussion um ein Grundeinkommen beeinflussen. Bisher wird nämlich im Netzwerk Grundeinkommen vor allem über die deutsche Definition des Grundeinkommens gestritten, ab wann die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen erreicht ist.
Doch darf man vom Bundesverfassungsgericht nicht zu viel erwarten. Zum einen erwartet man erst in einigen Monaten eine Entscheidung; zum anderen dürfte die Höhe nicht in Zahlen angegeben werden. Letztlich geht es um eine ja/nein-Entscheidung, die bei einem „nein“ bedeutet, dass die Bundesregierung neu rechnen muss. Ob es zu „Auflagen“ in Form von Berechnungskriterien kommt, bleibt abzuwarten.
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