Viele Befürworter eines Grundeinkommens sehen darin eine Maßnahme gegen Einkommenslosigkeit und damit verbundener (möglicher) Armut. Dies suggeriert schon der Name „Grundeinkommen“, weil Einkommen gedanklich an eine Leistung gebunden ist (die „Leistung“ des Grundeinkommens ist Armutsbeseitigung). Daher kommen Fragen auf, die einerseits mit der Bedürftigkeit verknüpft sind (sollen alle – also auch jene, die das Geld gar nicht brauchen – ein Grundeinkommen erhalten?) und anderseits mit der Vorstellung, dass niemand mehr arbeiten würde (weil ja auch „Nichtstun“ entlohnt würde).
Zum einen ist anzumerken, dass es keinen direkten Zusammenhang zwischen Armut und Arbeitslosigkeit gibt. Viele „Arme“ sind nicht zwingend arbeitslos, sondern erhalten keine Gegenleistung für das, was sie tun. Umgekehrt gibt es Menschen, die genug Geld (zum Leben) haben und sich deshalb entscheiden können, ob sie leistungslos oder für Gegenleistungen arbeiten wollen oder keinerlei „Arbeit“ nachgehen. Die deutsche Sprache kennt für solche Menschen sogar Begriffe, wie Privatier oder Rentier.
Armut, so der Schluss, hängt also nicht von Arbeit und Einkommen im eigentlichen Sinn ab (leistungsgebundene Entlohung), sondern von der Möglichkeit, etwas für seinen Lebensunterhalt bezahlen zu können (meist in Form von Geld). Die einen „geben“ ihre Arbeitskraft für Geld, andere sind mit Erbschaften „gesegnet“, wieder andere ersparten sich ihr „leistungsloses Leben“ (Stichwort Rentenversicherung) und letztlich haben manche Menschen einen Mäzen (eigentlich jedes Kind). (Monetäre) Armut basiert entsprechend auf der Unmöglichkeit, Geld für seinen Lebensunterhalt geben zu können und auch keine Möglichkeit zu haben, an Geld zu kommen.
Zum anderen ist anzumerken, dass der Begriff „Grundeinkommen“ eine Idee beschreibt, jedem Menschen (möglichtst ausreichend) Geld zur Verfügung zu stellen. Das gern verwendete Attribut „bedingungslos“ bedeutet dabei, dass es egal ist, ob der Empfänger es braucht oder nicht und dass von ihm keine Gegenleistung erwartet wird. Prinzipiell entspricht dies dem Mäzenatentum, bei der die gesamte Gesellschaft zum Gönner der einzelnen Gesellschaftsmitglieder wird.
Man kann dies nun als „sozialen Akt“ sehen und das Grundeinkommen als Ersatz für sonstige soziale Unterstützung verstehen. Tatsächlich geht es einem Mäzen allerdings nicht um die Bekämpfung sozialer Ungleichheiten, sondern um die Förderung von Begabungen eines Individuums.
Während der Sozialhilfe-Ersatz bei der Pauschalisierung der Zahlung eher an die Verwaltungs- und Bedürftigkeitsprüfungseinsparung denkt, geht der joviale Gedanke des Mäzenatentums eher darauf ein, das Recht der freien Persönlichkeitsentfaltung zu ermöglichen.
Der wohlwollende, gönnerhafte Ansatz wird verschmäht, weil man fürchtet, dass die Gutmütigkeit ausgenutzt werden könne. Daher rühren auch die bedingten Sozialhilfe-Systeme, die Bedürftigkeitsnachweise voraussetzen. Der Einzelne wird bei diesen Systemen zum Bittsteller.
Nimmt die Anzahl der Bittsteller in dem Maße zu, dass die Kosten für den Prüfungsaufwand die Kosten für eine Pauschalisierung der Hilfeleistung übersteigt, kann es dazu führen, dass alle pauschal als Bedürftig betrachtet werden. Am Verständnis der Bedürftigkeit ändert dies nichts.
Sozialhilfe zielt prinzipiell darauf ab, den Empfänger ruhig zu stellen, indem seiner Bitte entsprochen wird. Heute versucht man ihm sogar durch die Gabe ein schlechtes Gewissen einzureden, weil er auf Kosten der Gemeinschaft lebe. Es wird versucht, ihn möglichst dazu zu bringen, der Gemeinschaft etwas (in Form von Leistung) zurück zu geben.
Im Fall des Mäzenatentums herrscht dagegen das Bewusstsein, dass der Mäzen für sich selbst genug hat, um andere ohne Erwartungen zu fördern. Er lässt Menschen an seinem eigenen Wohlstand teilhaben. Auf eine Gesellschaft mit Grundeinkommen übertragen bedeutet dies, dass der Einzelne (monetär) am Wahlstand der Nation beteiligt wird. Weder, weil er es braucht, noch, weil er für etwas „entlohnt“ wird, sondern weil es der Wille der Gesellschaft ist, dass jeder seine Persönlichkeit frei entfalten können soll – unabhängig davon, ob es die Person dann auch tatsächlich tut.
|