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Wie Spiegel-Online berichtet, plant die neue Bundesregierung, die deutsche Sprache im Grundgesetz zu verankern. Dafür sprechen sich auch Teile der Opposition aus. Angela Merkel warnte allerdings schon auf dem letzten CDU-Parteitag im vergangenen Winter, dass man aufpassen müsse, solche Festschreibungen im Grundgesetz nicht inflationär zu gebrauchen.
Ob die Bundesregierung es fertig bringt, "Deutsch" zu
definieren, bleibt abzuwarten. Der entsprechende Passus soll nach
Spiegel-Online wie folgt lauten: "Die Sprache der Bundesrepublik ist
deutsch."
Wenn man an die Parole "sozial ist, was arbeit schafft" denkt, die unter vielen Regierungsmitgliedern gilt, kann man vielleicht auch irgendwann erwarten, dass das Recht auf Arbeit (wieder) im Grundgesetz verankert wird - schließlich ist Deutschland ein sozialer Bundesstaat. Damit wäre die Bundesdeutsche Verfassung allerdings nicht mehr all zu weit von der DDR-Verfassung entfernt, wo es in Artikel 24 hieß:
Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht auf Arbeit. Er hat
das Recht auf einen Arbeitsplatz und dessen freie Wahl entsprechend den gesellschaftlichen
Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation. Er hat das Recht auf Lohn nach
Qualität und Quantität der Arbeit. Mann und Frau, Erwachsene und Jugendliche haben das
Recht auf gleichen Lohn bei gleicher Arbeitsleistung.
Dabei schrieb die Bundesagentur für Einkommen am 1. April 2009 in der Mitteilung zum Antrag eines Bedingungslosen Grundeinkommen:
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland [...] wird wie folgt geändert: Artikel 2 wird um Artikel 2b ergänzt.
(1) Jeder Bürger hat Anspruch auf das Bedingungslose Grundeinkommen welches monatlich vom Staat ausbezahlt wird.
(2) Das Bedingungslose Grundeinkommen dient der Sicherung der Existenz und es ermöglicht jedem eine gesellschaftliche Teilhabe.
(3) Es steht jedem frei, mit einer Tätigkeit seiner Wahl einen unbeschränkten Betrag hinzuzuverdienen, oder auf Erwerbsarbeit zu verzichten.
(4) Es wird nicht geprüft ob Bedürftigkeit vorliegt.
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