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BGE-Höhe: Götz Werner knickt ein
Geschrieben von Matthias Dilthey    Bookmark and Share
Dienstag, 25. 08 2009

in der heutigen Ausgabe der Nürnberger Nachrichten nimmt Prof. Götz W. Werner zu der von ihm neuerlich angepeilten BGE-Höhe Stellung. Dieser Beitrag ist sehr lesenswert, denn Unternehmer Werner nimmt bei diesem Interview seine soziale Maske ab und offenbart den Wolfspelz:

Ich gehe davon aus, dass der Betrag etwa im Bereich des Arbeitlosengeldes II plus der Zahlungen für die Wohnung liegt, die Hartz-IV-Empfängern zustehen. [...] Sie könnten davon leben, wenn sie dazuverdienen könnten. Wenn Sie heute Hartz IV bekommen, sind Sie ausgeschlossen von der arbeitenden Gesellschaft.

Werner hatte ursprünglich eine BGE-Höhe von mindestens 1.500,-- Euro pro Monat anvisiert. Nach Kontakten zwischen Götz Werner und Dieter Althaus sprach Werner von einer Anfangshöhe auf Althaus-Niveau.
Jetzt ist weder von Anfangshöhe noch von 1.500,-- Euro die Rede. Werner vertritt mittlerweile offensichtlich vollumfänglich das Sozialhilfe-Ersatz-Modell von Althaus. Zitat Werner: Sie könnten davon [600,-- Euro] leben, wenn sie dazuverdienen könnten.

Somit zählt Werner mittlerweile auch zu den "sozialen Scharfmachern", denen eine Emanzipation der Bürger als größtes Feindbild erscheint.

Das eigentlich schlimme am Verhalten Werners ist jedoch, dass er auf typischer Bauernfänger-Manier den Menschen ein emanzipatorisches BGE versprochen hat und nun, nachdem der Wanderprediger seine "Schäfchen" geködert hat, eine Wende um 180 Grad duchführt und nun eine aus sozialer Sicht absolut untragbare BGE-Lösung propagiert.

Ein wenig mehr Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit sollte schon sein, Herr Professor!




Kommentare (2)
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1. Geschrieben von: Jörg Drescher am 25-08-2009 22:27 - Registriert
 
 
Mal abgesehen von Streitigkeiten über die BGE-Höhe, vermisse ich bei Götz Werner einen Vorschlag, der all jene betrifft, die durch seine Steuervereinfachung ihren Job verlieren würden - egal, ob es sich um Beamte oder Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft handelt. Sollen sich die Verwaltungsfachangestellten in Zukunft mit einem Grundeinkommen zufrieden geben? Was nützt die Erfahrung eines Steuerfachanwalts, wenn ein Grundeinkommen nach dem Vorschlag von Werner umgesetzt wird? Soll so jemand zum "Künstler" werden? 
 
Die Höhe des Grundeinkommens hängt auch vom zukünftigen Geldwert ab - die Preise sind mit dem Rationalisierungspotential durch Verwaltungseinsparungen überhaupt nicht absehbar. Und Werner sollte als Unternehmer sehr gut wissen, wieviel Menschen in der Verwaltung eines Unternehmens mit Steuern und Abgaben beschäftigt sind, wieviel Rechtsanwälte sich um Gesetzesauslegungen kümmern und welchen Mitarbeiterstab er durch eine Vereinfachung auf die Straße schickt. 
 
Neben dem Migrationsproblem spricht kaum jemand das Problem an, daß das Grundeinkommen (Erwerbs)Arbeitslosigkeit fördert.
 
2. Geschrieben von: Guido Riga am 26-08-2009 19:55 - Registriert
 
 
Ja,nun ist wohl die Katze aus dem Sack,Herr Werner ist sich mit Herrn Althaus einig, da können wir uns auf einiges gefasst machen. 
 
Nach der Wahl ist Zahltag ! 
 
Sozialkürzungen im großen Stil zur Abwälzung der Finanzkrise auf die Bürger anstatt die Banken dafür Haftbar zu machen. 
 
Dadurch würde der Idee eines emanzipatorischen BGE großen Schaden zugefügt. 
 
Ein Grundeinkommen auf Teufel komm raus \"Nein Danke\". 
 
Nein zum Althaus Modell !!!
 
 
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