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Not als Straftatsbestand
Geschrieben von Jörg Drescher    Bookmark and Share
Donnerstag, 4. 06 2009

Ob die grotesken Züge durch die Wirtschafts- und Finanzkrise verursacht oder rein menschlicher Natur sind, die auf Neid beruht, steht gar nicht zur Debatte. Wie die Initiative "Gegen Hartz IV" und das Erwerbslosenforum Deutschland in einer gemeinsamen Presseerklärung erklären, bzw. Spiegel-Online berichtet, scheint die Bundesagentur für Arbeit mit Hilfsbedürftigen in Zukunft so umzugehen, als ob ihre Not ein Straftatbestand wäre.

Mit Methoden einer Strafermittlungsbehörde sollen in Zukunft Hartz-IV-Empfänger observiert werden können, um Betrugsfälle aufzudecken. Damit nicht genug: Im Umfeld des Empfängers sollen auch Nachbarn und Bekannte als Zeugen befragt werden dürfen.

Wäre das mit einem Grundeinkommen möglich?




Kommentare (2)
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1. Geschrieben von: Leon Berger am 04-06-2009 15:16 - Registriert
 
 
Zu diesem Thema gibt es jetzt auch einen Kurzfilm: 
 
"Meine Stimme kriegt Ihr nicht!" 
 
http://www.youtube.com/watch?v=MdfCaYr_OZQ 
 
LG
 
2. Geschrieben von: Jörg Drescher am 04-06-2009 17:06 - Registriert
 
 
Die Bundesagentur für Arbeit rudert zurück: 
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,628602,00.html
 
 
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