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Grundgesetz und Grundeinkommen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Jörg Drescher    Bookmark and Share
Samstag, 23. 05 2009

Heute wurde das Grundgesetz 60 Jahre alt. Die Befürworter eines Bedingungslosen Grundeinkommens sagen gerne, dass eine regelmäßige Geldzahlung durch den Staat die Möglichkeit biete, den ersten Artikel „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ zu verwirklichen. Das Jubiläum ist eine gute Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, was es mit der Idee „Würde des Menschen“ auf sich hat.

Im Grundgesetz ist die „Würde des Menschen“ der höchste Wert unserer Gesellschaftsordnung. Doch die wenigsten dürften auf Anhieb sagen können, was damit gemeint ist. Dem Begriff haftet eine seltsame Unklarheit an, den er mit „Schönheit“, „Wohl“ und „Gut“ teilt. Diese Worte verhüllen etwas Erhabenes und sind doch unbestimmt. Für jene, die nicht weiter darüber nachdenken, sind es leere Worthülsen, ohne eine besondere Bedeutung zu besitzen.

Doch hört man heute immer noch von unwürdigen Zuständen auf der Welt, dass die Würde mit Füßen getreten wird oder dass etwas unter der Würde sei. Doch was bedeutet Würde? Und was meinen die Befürworter eines Grundeinkommens damit, wenn sie die Menschenwürde als Argumentationsmittel verwenden?

Sprachgeschichtlich ist „Würde“ mit dem Wort „Wert“ verwandt. Anfänglich bezeichnete man mit dem Begriff den Rang, das Ansehen oder den Verdienst einer Person.

Das Wort bezeichnet seit der Zeit der Aufklärung verstärkt einen abstrakten sittlichen und moralischen Wert. Immanuel Kant sah in der Würde einen absoluten, inneren Wert, der durch nichts aufzuwiegen sei. Jeder Mensch ist unersetzlich und einmalig. Er hat Anspruch auf Achtung seinesgleichen, aber auch die Pflicht, andere zu respektieren. Niemandem ist geboten, zu kriechen oder sich anderen zu unterwerfen. Wer mit gekrümmtem Rücken und nach oben schielenden Augen um die Gunst eines anderen wirbt, verliert seine Selbstachtung. Erst ein Leben in gegenseitiger Achtung ermöglicht den aufrechten, menschlichen Gang.

Die abendländische Kultur kennt Würde hauptsächlich nur als Gestaltungsauftrag. Daraus ergibt sich, dass man sich in einer Leistungsgesellschaft des Verdienstes würdig erweisen muss, indem man sich der Gemeinschaft zur Verfügung stellt. Würde ist das Ergebnis individueller Leistung und Ausdruck sozialer Anerkennung. Man trägt sein Schicksal mit Würde und wird damit zum Würdenträger.

Doch zählt die Würde im Grundgesetz zu den Grundrechten, weshalb schon sehr früh der Bedarf bestand, die Würde des Menschen genauer zu definieren. Dies ist nicht verwunderlich, da jede Beurteilung eines Vorgangs voraussetzt, ob damit das Würdeverständnis eines bestimmten Menschenbildes verletzt wird.

Bereits im Jahr 1952 wurde die Menschenauffassung des Grundgesetzes damit definiert, dass der Einzelne „Person kraft seines Geistes sei, der ihn von der unpersönlichen Natur abhebe und ihn aus eigener Entscheidung dazu befähige, sich selbst bewusst zu werden und sich selbst zu gestalten.“ Dem Würdebegriff des Bundesverfassungsgericht liegt dieses Menschenbild zugrunde: Unter Menschenwürde versteht es das Personsein des Einzelnen.

Wenn man allerdings von einem menschenwürdigen Dasein sprechen will, hilft weder das Menschenbild, noch der Würdebegriff weiter. Vielmehr dreht es sich um eine „artgerechte Haltung“ von Menschen. Wer ein Dach über dem Kopf und genug zu essen hat, die Anerkennung seiner Mitmenschen genießt, sich frei entfalten darf und sich selbst achten kann, ist zu einem würdevollen Leben fähig. Dabei kann Selbstachtung mit Selbstwertgefühl gleichgesetzt werden, das sich als Fähigkeit äußert, in bestimmten Situationen seine Haltung zu bewahren und vor anderen selbstbewusst aufzutreten. Wie Kant meinte, eben nicht zu kriechen, sondern aufrecht zu gehen.

Hier kommt das Grundeinkommen ins Spiel: Ein Dach über dem Kopf und etwas zu essen kostet heute Geld. Anerkennung seiner Mitmenschen kann man sich nicht erkaufen, doch wer heute ein Dach über dem Kopf und etwas zu essen hat, erhält den notwendigen Respekt, um sich frei zu entfalten und zu achten. Die Würde ist entsprechend geldabhängig.

Der individuelle Wert, früher als Würde verstanden, hat heute seinen Preis. Ein Grundeinkommen ist die gesellschaftliche Anerkennung des Menschseins, indem das Personsein des Einzelnen in seinen Grundbedürfnissen verstanden wird. Doch sind weder Würde, Wohl, Respekt, Anerkennung oder Schönheit rechtlich einklagbar, allerdings die Rahmenbedingungen, die diese Werte möglich machen.

Ein Bedingungsloses Grundeinkommen stellt entsprechend eine monetäre Anerkennung des Menschen als Mensch dar.

Verwendete Literatur:

Franz Josef Wetz: Die Würde des Menschen: antastbar?

Jörg Drescher: Verhaltenstheoretische Betrachtung eines Grundeinkommens

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