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Die dritte industrielle Revolution
Geschrieben von Jörg Drescher    Bookmark and Share
Mittwoch, 6. 05 2009
Was hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit dem BGE zu tun? Im ersten Moment nichts, doch in einer Broschüre vom September 2008 bringt Claus Offe auf Seite 69 das Grundeinkommen zur Sprache:
 
Was [...] die Arbeitsplatzbilanz erneuerbarer Energien angeht, so deuten die Verfasser eher untertreibend ihre Besorgnis an,  dass bei den Arbeitnehmern „die Akzeptanz für einen anspruchsvolleren Umwelt- und Ressourcenschutz beeinträchtigt“ sein könnte. Auch hier wären Modellrechnungen und Beobachtungen erwünscht, welche die Behauptung von Jänicke und Jacob unterstützen könnten: „Langfristig haben erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe das Potenzial, zu Quellen des Wohlstandes zu werden.“ Mir scheint dagegen, dass mit positiven Beschäftigungseffekten dieser Innovationswelle noch weniger zu rechnen ist als bei den IKT-Innovationen, und dass deshalb durch einen großflächigen Umbau der sozialen Sicherheitssysteme im Sinne ökonomischer Bürgerrechte („Grundeinkommen“) die staatliche Politik für sich selbst erst die Voraussetzungen schaffen müsste, unter denen Gesellschaften unseres Typs auch ohne „Vollbeschäftigung“ in der Form kontraktueller Erwerbsarbeit leben können. Ein Grundeinkommen würde die staatliche Politik von der Notwendigkeit entlasten, bei der Entscheidung über in Betracht kommende und ökologisch erwünschte technische Innovationen deren Beschäftigungswirkungen als oberstes Entscheidungskriterium anzuwenden. Die angedeutete fiskalische „Entlastung des Faktors Arbeit“ scheint jedenfalls nur ein erster von mehreren erforderlichen Schritten zu sein.



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