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Die dritte industrielle Revolution |
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Geschrieben von Jörg Drescher
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Mittwoch, 6. 05 2009 |
Was hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
mit dem BGE zu tun? Im ersten Moment nichts, doch in einer Broschüre vom
September 2008 bringt Claus Offe auf Seite 69 das Grundeinkommen zur
Sprache:
Was [...] die Arbeitsplatzbilanz erneuerbarer Energien angeht, so deuten
die Verfasser eher untertreibend ihre Besorgnis an, dass bei den Arbeitnehmern
„die Akzeptanz für einen anspruchsvolleren Umwelt- und Ressourcenschutz
beeinträchtigt“ sein könnte. Auch hier wären Modellrechnungen und Beobachtungen
erwünscht, welche die Behauptung von Jänicke und Jacob unterstützen könnten:
„Langfristig haben erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe das
Potenzial, zu Quellen des Wohlstandes zu werden.“ Mir scheint dagegen, dass mit
positiven Beschäftigungseffekten dieser Innovationswelle noch weniger zu rechnen
ist als bei den IKT-Innovationen, und dass deshalb durch einen großflächigen
Umbau der sozialen Sicherheitssysteme im Sinne ökonomischer Bürgerrechte
(„Grundeinkommen“) die staatliche Politik für sich selbst erst die
Voraussetzungen schaffen müsste, unter denen Gesellschaften unseres Typs auch
ohne „Vollbeschäftigung“ in der Form kontraktueller Erwerbsarbeit leben können.
Ein Grundeinkommen würde die staatliche Politik von der Notwendigkeit entlasten,
bei der Entscheidung über in Betracht kommende und ökologisch erwünschte
technische Innovationen deren Beschäftigungswirkungen als oberstes
Entscheidungskriterium anzuwenden. Die angedeutete fiskalische „Entlastung des
Faktors Arbeit“ scheint jedenfalls nur ein erster von mehreren erforderlichen
Schritten zu sein.
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