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Hochverrat? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Jörg Drescher    Bookmark and Share
Donnerstag, 23. 04 2009

In Paragraph 81 des deutschen Strafgesetzbuchs steht Hochverrat mit folgenden Worten unter Strafe :

Wer es unternimmt, mit Gewalt [...] den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen [...], wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Die Legislative ist (neben der Exekutiven und Judikativen) eine der drei Gewalten in einer modernen Demokratie. Diese Gewaltenteilung basiert auf dem Misstrauen gegenüber den Machthabern und geht auf John Locke (1632-1704) und Montesquieu (1689-1755) zurück.

Die Idee der Dreigewaltenteilung ist, eine gemäßigte Regierung zu bilden, um dem Volk die Freiheit zu erhalten. Montesquieu ging davon aus, dass jeder, der in den Besitz von Macht gelangt, zu deren Missbrauch neigt. Dieser Missbrauch reicht bis zu den Schranken, die der jeweiligen Macht gesetzt werden. Deshalb sollten sich die drei Gewalten gegenseitig im Zaum halten.

Was aber, wenn die Legislative mit ihrer Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland in der heutigen Form gefährdet und die Judikative „schläft“?

Nun mag sich der eine oder andere fragen, wie das denn der Fall sein soll. Was unternimmt unsere Regierung so schlimmes, das den Bestand der BRD gefährdet? Wurden nicht die beiden anderen Gewalten dazu eingerichtet, dass es gar nicht dazu kommen kann?

Das Problem besteht leider darin, dass es sich nicht um eine bewusste Gefährdung handelt, sondern um eine „falsche Grundposition“. So heißt es in der Randbemerkung zum Amtseid, den auch Frau Angela Merkel bei ihrem Amtsantritt ablegte, dass die Grundpositionen für den einzelnen unter Umständen wesentlich höher stehen und wesentlich verbindlicher sein mögen als irgendeine Rechtsvorschrift (und sei es die Verfassung).1

Was ist aber die Grundposition von Frau Merkel? Ist diese für sie „höher und verbindlicher“ als die Verfassung? Und wie soll diese Grundposition den Bestand der BRD gefährden?

Auf der Internet-Seite der Bundesregierung wurde am 29.10.2007 ein Artikel über die Aussagen von Angela Merkel veröffentlicht, die sie in der ZDF-Sendung „Berlin direkt“ machte2 . Darin betonte Frau Merkel ihre Grundposition als Maßstab der Regierungspolitik: Arbeitsplätze schaffen und den Aufschwung stärken. Alles müsse sich einem Ziel unterordnen: Sozial ist, was Arbeit schafft.

Politik kann eigentlich keine Arbeit schaffen, sondern nur Rahmenbedingungen. Allerdings ist eine Regierung zusätzlich in der Lage, Geld aus Steuereinnahmen auszugeben oder sich zu verschulden. Hier beginnt die Idee von Frau Merkel, was sie in der genannten ZDF-Sendung sagte: Einfach mehr Geld auszugeben, ohne neue Arbeitsplätze entstehen zu lassen, sei mit ihr nicht zu machen.

Das heißt, dass durch das Eingehen schon beschlossener und geplanter (monetärer) Verpflichtungen der Versuch unternommen wird, Bedingungen zu schaffen, um die Maxime „Sozial ist, was Arbeit schafft“ zu erfüllen.

An sich nicht abwegig, wenn da nicht die Höhe der Ausgaben wäre, die man vom letzten G20-Gipfel in London am 01./02. April 2009 hörte. Ist sich Frau Merkel der Gefahr bewusst, dass sich Deutschland mit den geplanten Ausgaben so hoch verschulden kann, dass ein dem Grundgesetz angemessener Sozialstaat nicht mehr aufrecht zu erhalten ist? Ganz zu schweigen von der verfassungsgemäßen Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen (Art. 20a), die letztlich die Schulden tragen müssen.

Grenzt es nicht schon fast an psychotische Wahnvorstellungen, wer glaubt, Arbeit durch Geld für die Wirtschaft schaffen zu können? So belegt zum Beispiel Sascha Liebermann glaubhaft, dass (monetäre) Freiheit (in Form eines „Bedingungslosen Grundeinkommen“) zu Vollbeschäftigung führen kann3. Der Freiheitsgedanke taucht auch schon bei Ludwig Erhard auf, was Frau Merkel selbst am 12. Juni 2008 bei einer Festveranstaltung zum 60. Jahrestag der Sozialen Marktwirtschaft in Berlin ansprach4.

Um so unverständlicher ist die Regierungspolitik, die sich krampfhaft an Wachstum und Aufschwung klammert. Dies sogar auf die Gefahr hin, damit Hochverrat im Sinne von Paragraph 81 des deutschen Strafgesetzbuchs zu begehen.

Wenn denn die Sache damit erledigt wäre... Nach Paragraph 138 (1) Punkt 2 des deutschen Strafgesetzbuchs besteht Anzeigepflicht: Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung [...] eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1 [...] zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.5

Allerdings dürfte eine Anzeige kaum Chancen auf Erfolg haben, da es sich nach Paragraph 15 des deutschen Strafgesetzbuchs6 nicht um eine vorsätzliche Gefährdung des Bestands der Bundesrepublik Deutschland handelt, sondern maximal um eine fahrlässige Beeinträchtigung. Zudem beruht die Annahme eher auf einer subjektiven Vermutung, als auf einem objektiven Tatbestand.

Damit erklärt sich das „Schlafen“ der Judikativen, die sich mit dieser Begründung aus der Affäre ziehen kann, statt bei einer Anzeige tätig zu werden. Scheinbar gilt eine veraltete juristische Maxime, die von dem absolutistischen und rechtspositivistischen Hintergrund ausgeht, dass staatliches Handeln nie Unrecht sein könne: „The King can do no wrong7.  Doch gerade Deutschland hat mit der Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus die Erfahrung, dass staatliches Handeln zu Unrecht führen kann.

In einer intakten Familie ist es selbst dem schwächsten Mitglied möglich, auf eine Gefahr hinzuweisen. Im Regelfall wird auch auf eine solche Warnung gehört. Wie kann man allerdings die Bundesrepublik Deutschland davor warnen, ihren Bestand aufgrund dargelegter Grundpositionen so zu beeinträchtigen, dass ein durch die Verfassung geschützter demokratischer und sozialer Bundesstaat in Zukunft nicht mehr möglich ist?


1   Kommentar zum Grundgesetz (Artikel 56 Randnummern 10) in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz
2   http://www.bundesregierung.de/nn_66482/Content/DE/Artikel/2007/10/2007-10-29-merkel-interview.html
3   http://freiheitstattvollbeschaeftigung.de/blog/2009/03/freiheit-statt-freiheit-zu-freiheit.htm
4   http://www.bge-portal.de/20090307277/Allgemein/Hintergruende/Wohlstand-fuer-alle-2.0.html
5   http://bundesrecht.juris.de/stgb/__138.html
6   http://bundesrecht.juris.de/stgb/__15.html
7   http://www.freedom-now.de/news/artikel428.html

  
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