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Neues Unterhaltsrecht: Gewinner und Verlierer |
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Geschrieben von Erik Völter
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Donnerstag, 2. 04 2009 |
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Ehepartner sind nach einer Trennung grundsätzlich selbst für ihren Unterhalt verantwortlich. So wollen es die neuen Gesetze. Doch keine Regel ohne Ausnahme.
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Ab sofort gilt: In der Regel haben nur Mütter oder Väter mit Kindern von unter drei Jahren Anspruch auf Unterhalt.
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Mutmaßliche Folge der Gesetzesänderungen: Zahlreiche Männer werden vor Gericht ziehen, um die Streichung oder zumindest eine Kürzung ihrer aktuellen Unterhaltszahlungen zu erreichen.
Ihre Chancen stehen gut. Je nach Einzelfall bleiben sie allerdings auch nach dem neuen Recht zur Unterhaltszahlung an den Ex-Partner verpflichtet [...], berichtet das Manager-Magazin
Da stellt sich mir die Frage:
Wer sind die Gewinner und wer die Verlierer? Sind wir nicht alle die Verlierer, wenn
„Je nach Einzelfall“ durch Gerichte entschieden werden muss? Warum einfach, wenn es auch teuer und kompliziert geht. Ein BGE hätte all diese zukünftigen Verfahren vermieden, denn es soll
existenzsichernd sein im Sinne der Sicherung einer integrativen, also einbeziehenden, gesellschaftlichen Teilhabe
einen individuellen Rechtsanspruch darstellen,
ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt werden,
keinen Zwang zur Arbeit bedeuten.
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