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Der Wert des Menschen und die BGE-Höhe
Geschrieben von Matthias Dilthey    Bookmark and Share
Dienstag, 3. 03 2009

Soeben gab die Pressestelle des Bundesrat bekannt, dass Rheinland-Pfalz in einem Gesetzesantrag vorschlägt, die Entschädigung für zu Unrecht erlittene Freiheitsentziehung zu erhöhen.

Gesundheit und Freiheit stellen wohl mit die höchsten Güter der Menschen dar. Bei einer unrechtmäßigen Inhaftierung leidet, zumindest psychisch die Gesundheit, die Freiheit wird praktisch komplett genommen. Beides Werte, die durch ein BGE gesichert werden sollen.
Lesen wir nach, wieviel diese Werte unserem Staat jetzt und eventuell in Zukunft wert sein werden:

Statt bisher 11 Euro soll die Haftentschädigung künftig 25 Euro pro Hafttag betragen. Voraussetzung bleibt nach wie vor eine gerichtliche Feststellung ...




Kommentare (2)
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1. Geschrieben von: Klaus Räuber am 03-03-2009 23:52 - Registriert
 
 
Bei 11 Euro würde das im Monat (30 Tage) 330 Euro ausmachen - das ist fast soviel, wie man bei Hartz-IV bekommt. Bei 25 Euro sind es 750 Euro im Monat (30 Tage). Damit wäre ich als BGE-Einführungshöhe sofort einverstanden!
 
2. Geschrieben von: Matthias Dilthey am 04-03-2009 03:55 - Registriert
 
 
Mit Betonung auf EINFÜHRUNGS-Höhe! 
 
Zu einem wirklichen BGE fehlt dann z.B. noch der soziokulturelle Anteil ...
 
 
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