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Diffamierung des Begriffs Grundeinkommen? |
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Geschrieben von Erik Völter
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Freitag, 20. 02 2009 |
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Keine Abwrackprämie bei Hartz IV
Hartz-IV-Empfänger profitieren nicht von der Abwrackprämie für Altautos. Laut Bundesregierung werden die 2500 Euro auf die Grundsicherung angerechnet. Die Linkspartei spricht von einem "unglaublichen Vorgang".
Berlin - Die Bundesregierung definiert die Abwrackprämie als eine "Einnahme in Geldeswert", berichtet die "Lausitzer Rundschau". Das bedeutet, dass die Prämie mit dem Hartz-IV- Grundeinkommen verrechnet wird.
„Hartz IV“ hat nichts mit einem bedingungslosen Grundeinkommen zu tun, Nein, „Hartz IV“,
in seiner fordernden Gestaltung, ist unter anderem eine Begründung für das BGE.
Um so schmerzhafter ist es, in den Medien von einem Hartz-IV-Grundeinkommen zu lesen.
Spiegel-online ist eines der Medien, die die Petition in der Berichterstattung ignoriert hat. Folgt jetzt die Diffamierung per Begrifflichkeit?
Quelle: Spiegel Online
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