BGE-Portal - Pressemitteilung der Grünen zur BGE-Petition

Login


Benutzername

Passwort

Angemeldet bleiben
Passwort vergessen?

Noch kein Benutzerkonto?
Registrieren

Nachrichten arrow Nachrichten arrow Pressemitteilung der Grünen zur BGE-Petition
Pressemitteilung der Grünen zur BGE-Petition
Geschrieben von Matthias Dilthey    Bookmark and Share
Donnerstag, 19. 02 2009

Soeben erreichte BGE-Portal folgende Pressemitteilung:

PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

NR. 0163, Datum: 19. Februar 2009

Petition zu Grundeinkommen: Vorsitzende sagt Unwahrheit

Zu der Aussage der Vorsitzenden des Petitionsausschusses Kersten Naumann (Linke) über eine mögliche öffentliche Anhörung des Petitionsausschusses zur Grundeinkommen-Petition erklärt Josef Winkler, Obmann im Petitionsausschuss:

Die Behauptung von Frau Naumann im Neuen Deutschland vom 19.2.2009, alle Parteien außer der Linken würden eine öffentliche Anhörung der Petentin Susanne Wiest ablehnen, ist schlicht unwahr.
Zum wiederholten Male missbraucht die Linke Anliegen von Petenten für Ihre Parteipolitik.
Wer so agiert, schadet der Arbeit des Petitionsausschusses. Gerade in ihrer Position als Vorsitzende des Ausschusses handelt Frau Naumann nachgeradezu fahrlässig.

Frau Naumann als Vorsitzende sollte es eigentlich besser wissen: Die Entscheidung, ob eine Petition in öffentlicher Anhörung beraten wird, treffen die Obleute des Ausschusses in der Regel einvernehmlich. Dies gilt im übrigen unabhängig von der Anzahl der Unterzeichner, die die Petition schriftlich oder per E-Mail mitzeichnen.

Wir weisen die Feststellung von Frau Naumann ausdrücklich als unwahr zurück.

(c) Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Pressestelle
11011 Berlin




Kommentare (3)
RSS Kommentare
1. Geschrieben von: Jörg Tippmann am 19-02-2009 14:41 - Registriert
 
 
Ich habe der Naumann folgendes über abgeordnetenwatch.de geschrieben (allerdings hängt meine Frage noch in der Zensur und Idio.... bei abgeordnetenwatch wollen es offenbar nicht freischalten): 
 
----------------------------- 
 
Sehr geehrte Frau Naumann, 
 
1.) 
 
Sie behaupten im ND von heute [19. 2.]: 
 
"Prinzipiell gibt es die Möglichkeit, aber die Richtlinien besagen 
auch, dass eine Petition innerhalb von drei Wochen die 50 000 
Unterschriften erhalten müsste, um eine solche öffentliche Anhörung zu 
erzwingen." 
 
Das ist inkorrekt! Im Verfahren zu den (auch öffentlichen) Petitionen 
heißt es unter Nr. 8.4 Abs. 4: 
 
"8.4 SONDERREGELUNGEN [!] für Mehrfach- [Sammel-] und 
Massenpetitionen 
... 
 
(4) Hat eine SAMMEL- oder Massenpetition das Quorum von 50.000 
Unterstützern erreicht (Nr. 8.2.1, 7. Spiegelstrich), so werden ein 
Petent 
oder mehrere Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung angehört 
..." 
 
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/grundsaetze/verfahrensgrundsaetze.html 
 
Unter "Nr. 8.2.1, 7. Spiegelstrich" steht: 
 
"8.2.1 Einzelaufruf und -abstimmung 
 
In der Ausschusssitzung werden Petitionen EINZELN AUFGERUFEN, 
... 
 
wenn eine SAMMEL- oder Massenpetition bei deren Einreichung von mindestens 
50.000 Personen unterstützt wird oder wenn dieses Quorum spätestens drei 
Wochen nach Einreichung erreicht wird (siehe auch Nr. 8.4 Abs. 4)." 
 
Mehr zu "Quorum", "50.000" und "drei Wochen" 
ist in der ganzen Richtlinie nicht zu finden. 
 
Ich weise hiermit darauf hin, daß "Nr. 8.2.1, 7. Spiegelstrich" 
die Sonderregelung "Nr. 8.4 Abs. 4" NICHT ausschließt! 
 
Werden Sie IM ANDEREN FALLE (m)eine Petition zur Durchsetzung ALLEIN NUR 
der 50.000-Regel (also OHNE die an sich nicht nehmbare und wohl auch noch 
nie genommene 3-Wochen-Hürde!!) unterstützen und andere, insbesondere 
Ihre Parteikollegen dazu bewegen, bei dieser Petition mitzumachen? 
 
Werden Sammelpetitionen BIS 50.000 denn dann nicht "EINZELN 
AUFGERUFEN"? Warum nicht? Und was dann?? 
 
2.) Sie antworteten im ND auf die Frage "Das heißt, Frau Wiest wird 
vom Petitionsausschuss gar nicht angehört?": 
 
"Wir werden als LINKE ... eine Anhörung beantragen. Aber dagegen 
sperren sich sowohl die Koalitionsparteien als auch die anderen beiden 
Oppositionsfraktionen." 
 
Wie können Sie das denn jetzt schon (19. 2.) wissen?? 
 
----------------------------- 
 
Auf diese Fragen werde ich, selbst wenn die Sache bei abgeordnetenwatch freigeschaltet werden sollte, wohl lange warten. 
 
Ich weiß nicht ... es gibt auch in der Linken so viel "Schrott"!
 
2. Geschrieben von: Jörg Tippmann am 19-02-2009 14:46 - Registriert
 
 
Noch eine Anmerkung: 
 
JETZT geht das bescheuerte Gekloppe unter den Parteien los: Alle wollen SIE jetzt es so aussehen lassen, als ob SIE das bGE sozusagen erfunden hätten und die Idee für sich allein beanspruchen. Es ist der Kampf um den Wähler! 
 
Na ja, verhindern kann man das nicht. Aber wir dürfen nicht den Fehler machen und das Heft aus der Hand legen. 
 
Laßt uns die bGE-Bürgerbewegung sein, die bei allem den Ton angibt und den Parteien diktiert, wie das bGE auszusehen hat wie und wann es einzuführen ist. 
 
Wann? Spätestens 2010! Allerspätestens Ende 2010, aber immer noch 2010. 
 
2010 läuft eh das schon längst tote Projekt "Agenda 2010" aus, wie der Name sagt. Paßt also hervorragend.
 
3. Geschrieben von: Michael Kerkhoff am 21-02-2009 23:25 - Registriert
 
 
Ich verstehe die obige PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht. Unterstützen Die Grünen nun eine öffentliche Anhörung der bGE-Petition oder unterstützen Die Grünen das nicht??? 
 
Das einzige, was da drin steht ist ein Vorwurf. (und das auch mit vielen Worten!)
 
 
< zurück   weiter >