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Wie das Neue Deutschland heute berichtet, besteht die Möglichkeit, dass es zu keiner Anhörung bzgl. der Petition von Frau Susanne Wiest zum Grundeinkommen im Bundestag kommt. Die seit 2005 dem Petitionsausschuss Vorsitzende Bundestagsabgeordnete Kersten Naumann erklärt in dem Interview auch weshalb.
Frau Naumann spricht zuerst darüber, wie es weitergeht:
Zuerst geht die Petition ins sogenannte Petitionsverfahren. Das heißt,
die Ministerien werden um Stellungnahmen gebeten. Die Petentin aus
Greifswald bekommt diese dann zugestellt. Ich gehe aber davon aus, dass
Frau Wiest mit den Antworten aus den Ministerien nicht einverstanden
sein wird. In diesem Fall kann sie Widerspruch einlegen. Dann geht es
in ein erneutes Petitionsverfahren. In welchem zwei Berichterstatter –
je einer von der Opposition und einer von der Regierung – die
Unterlagen noch einmal sichten und dann jeweils ein eigenes Votum
abgeben. Sie könnten den Fraktionen des Bundestages diesen Fall zur
Kenntnis vorlegen oder das fragliche Material an die Bundesregierung
überweisen – zur Berücksichtigung oder gar zur Erwägung. Zurzeit ist
alles offen. Aber die beinahe 53 000 Unterschriften sind ein großer
Schritt für die Petentin.
Auf die Frage, ob es zur Anhörung kommen muss, weil über 50.000 Unterschriften abgegeben wurden, antwortet sie:
Prinzipiell gibt es die Möglichkeit, aber die Richtlinien besagen auch,
dass eine Petition innerhalb von drei Wochen die 50 000 Unterschriften
erhalten müsste, um eine solche öffentliche Anhörung zu erzwingen. Das ist bei der Petition zum Grundeinkommen nicht der Fall. Die Mitzeichnungsfrist betrug hier sechs Wochen. Aufgrund eines technischen Problems wurde die sechswöchige Zeitspanne
zusätzlich um eine Woche verlängert. Die 50 000 Unterschriften sind
also nicht in der vorgesehenen Zeit zusammen gekommen.
Es ist allerdings fraglich, ob es überhaupt möglich gewesen wäre, innerhalb von drei Wochen die 50.000 Unterschriften zusammen zu bekommen, weil es die Technik schon in den 6 Wochen gar nicht mitgemacht hat.
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