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Nach der Petition
Geschrieben von Klaus Räuber    Bookmark and Share
Sonntag, 15. 02 2009

Die gesamte euphorische Stimmung, die rund um die Petition zum Grundeinkommen herrscht, lässt leider vergessen, wie es danach weitergehen wird. Bei abgeordnetenwatch.de gab Frau Dr. Dagmar Enkelmann hierzu folgende Auskunft:

Nach der Mitzeichnungsfrist werden dann Stellungnahmen verschiedener Behörden wie dem Bundesarbeits- und dem Bundesfinanzministerium eingeholt, es folgt eine Berichterstattung durch Abgeordnete des Petitionsausschusses und erst dann geht die Petition zur Beschlussfassung in den Ausschuss. Die Behandlung des Themas ist also noch lange nicht abgeschlossen.

Die eingereichte Petition von Susanne Wiest wird entsprechend als Vorschlag gelten, deren Umsatzbarkeit von sogenannten Experten geprüft wird.

Wenn man Beschlüsse zu anderen Petitionen anschaut, geht es gar nicht so sehr um die Anzahl der Mitunterzeichner, sondern vielmehr um die Umsetzbarkeit der eingereichten Petition, bzw. um die aktuelle Gesetzeslage.

Angenommen, man würde eine Petition einreichen, dass der Bundestag beschließen möge, alle Menschen sollen ab morgen ohne Hilfsmittel fliegen können und dieses Anliegen würde weit über 50.000 Mitunterzeichner bekommen (vorausgesetzt, die Petition würde öffentlich freigegeben), wäre das grober Unfug und aufgrund physikalischer Gesetze nicht möglich (da kann eine Regierung beschließen, was sie will).

Was die Petition von Susanne Wiest allerdings zeigt: Es herrscht - ohne breite mediale Unterstützung - sehr viel Zuspruch, der erst durch die Fristverlängerung und technischen Mängel wirklich hervorgehoben wurde. Es ist Zeit, dass sich die Politik ernsthaft mit dem Thema "Grundeinkommen" beschäftigt. Das ist schon jetzt das Ergebnis dieser Petition.




Kommentare (1)
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1. Geschrieben von: Jörg Drescher am 15-02-2009 14:59 - Registriert
 
 
Würde der Bundestag allerdings das Recht beschließen, dass alle Menschen ab morgen ohne Hilfmittel fliegen dürfen, ist das kein Unfug! Ein Recht bietet nur den Rahmen, Möglichkeiten tatsächlich in Anspruch zu nehmen. 
 
Entsprechend sollte man das Bedingungslose Grundeinkommen verstehen: Es ist ein Recht, das man bei Bedarf einklagen kann, aber nicht in Anspruch nehmen muss. 
 
Heute ist dieses Recht nicht ohne weiteres einklagbar, weil die gegenwärtige Rechtssprechung Gegenleistungen für Geldleistungen verlangt - sei es, dass Hartz-IV-Empfänger nachweisen müssen, wirklich bedürftig zu sein, sei es, dass sie beweisen müssen, sich wirklich um eine Erwerbsarbeit zu bemühen, sei es in Vorschriften für die Verwendung der bezahlen Leistungen.
 
 
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