|
Die gesamte euphorische Stimmung, die rund um die Petition zum Grundeinkommen herrscht, lässt leider vergessen, wie es danach weitergehen wird. Bei abgeordnetenwatch.de gab Frau Dr. Dagmar Enkelmann hierzu folgende Auskunft:
Nach der Mitzeichnungsfrist werden dann Stellungnahmen verschiedener
Behörden wie dem Bundesarbeits- und dem Bundesfinanzministerium
eingeholt, es folgt eine Berichterstattung durch Abgeordnete des
Petitionsausschusses und erst dann geht die Petition zur
Beschlussfassung in den Ausschuss. Die Behandlung des Themas ist also noch lange nicht abgeschlossen.
Die eingereichte Petition von Susanne Wiest wird entsprechend als Vorschlag gelten, deren Umsatzbarkeit von sogenannten Experten geprüft wird.
Wenn man Beschlüsse zu anderen Petitionen anschaut, geht es gar nicht so sehr um die Anzahl der Mitunterzeichner, sondern vielmehr um die Umsetzbarkeit der eingereichten Petition, bzw. um die aktuelle Gesetzeslage.
Angenommen, man würde eine Petition einreichen, dass der Bundestag beschließen möge, alle Menschen sollen ab morgen ohne Hilfsmittel fliegen können und dieses Anliegen würde weit über 50.000 Mitunterzeichner bekommen (vorausgesetzt, die Petition würde öffentlich freigegeben), wäre das grober Unfug und aufgrund physikalischer Gesetze nicht möglich (da kann eine Regierung beschließen, was sie will).
Was die Petition von Susanne Wiest allerdings zeigt: Es herrscht - ohne breite mediale Unterstützung - sehr viel Zuspruch, der erst durch die Fristverlängerung und technischen Mängel wirklich hervorgehoben wurde. Es ist Zeit, dass sich die Politik ernsthaft mit dem Thema " Grundeinkommen" beschäftigt. Das ist schon jetzt das Ergebnis dieser Petition.
|