|
Soeben hat die Partei sozial gerechter Demokratie, PsgD gemeldet, dass der Bundesrat einer Erweiterung des Entsendegesetzes zugestimmt hat:
Es mag, oberflächlich betrachtet, wie ein Erfolg aussehen. Doch birgt der gesetzliche Mindestlohn eine fürchterliche Falle: Er definiert eine untere Auskommens-Grenze und zementiert dadurch das (von den Unternehmungen) anzustrebende Lohn-Niveau.
Der Mindestlohn wird von Unternehmungen, Regierung und Gewerkschaften je nach "Marktlage" ausgehandelt und nimmt keinerlei Rücksicht auf die (Auskommens-)Belange der Betroffenen.
Solange der Mindestlohn nicht durch z.B. ein BGE flankiert wird, steht zu befürchten, dass die Lohn-Abwärts-Spirale dadurch noch beschleunigt wird. Warum sollte eine Unternehmung mehr als den Mindestlohn bezahlen, wenn dieser gesetzlich das Minimum flankiert?
Unternehmungen sind, so soll es auch sein, immer an möglichst günstiger Kostenstruktur interessiert. Und solange das Arbeitskräfte-Angebot nicht klein wird, ist doch die Zahlung von Mindestlohn ausreichend, oder?
Diese Aussage mag nicht für alle Berufe und Jobs zutreffen, jedoch für viele. Jedoch sind selbst viele betroffene Jobs viele (Jobs) zu viel!
Wenn, folgt man den Aussagen der PsgD zum Mindestlohn, der Mindestlohn als "flankierende Maßnahme" eins BGE bedarf, bedarf dann auch das BGE eines Mindestlohns als flankierende Maßnahme?
|