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TAZ verreißt die BGE-Petition
Geschrieben von Matthias Dilthey    Bookmark and Share
Samstag, 7. 02 2009

In einem Beitrag von FELIX WERDERMANN verreißt die TAZ die Petition zum Grundeinkommen:

"Die erste öffentliche Bundestagspetition für ein Grundeinkommen fordert 1.500 Euro für jeden erwachsenen Bürger, Kinder sollen 1.000 Euro pro Monat erhalten. Finanziert werden soll das durch eine Konsumsteuer; alle anderen Steuern, Transferleistungen und Subventionen sollen dafür wegfallen. Ziel der Petition sei es, "allen Bürgern ein würdevolles Leben zu gewährleisten"."

Leider unterscheidet die TAZ nicht zwischen dem Inhalt der Petition und der Begründung für die Petition.
Inhalt der Petition ist lediglich die Forderung nach einem Bedingungslosen Grundeinkommen: "Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... das bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen."
Alles Andere steht in der Begründung, die nicht Inhalt des Petitions-Begehrens ist.

Es mag sein, dass die Begründung von Frau Wiest umstritten ist:
"Dabei ist ihr Vorschlag selbst unter Befürwortern des bedingungslosen Grundeinkommens umstritten. Werner Rätz von Attac kritisiert, die Finanzierung durch eine Konsumsteuer sei "problematisch und in der Bewegung höchst umstritten". Sie habe den Nachteil, dass Vermögensunterschiede nicht beseitigt würden."

Dass Werner Rätz gerne mal Aussagen durcheinander bringt, wenn er sich politischen Nutzen davon verspricht, ist hinreichend bekannt. Dass sich jedoch die TAZ dazu hergibt, solche offensichtlich falschen Aussagen unkommentiert zu veröffentlichen, ist ein Unding!

"Zudem sei eine Bundestagspetition zu diesem Zeitpunkt das "falsche Mittel, um den Gedanken des bedingungslosen Grundeinkommens zu befördern": Realistisch sei momentan nämlich bloß ein "Grundeinkommen, das die herrschenden Verhältnisse widerspiegelt" - also ein niedriges. Zusammen mit einem fragwürdigen Finanzierungsmodell würden bestehende Ungleichheiten dadurch nicht gemildert, sondern sogar verschärft.", lässt die TAZ Rätz weiter ausführen.
Damit widerspricht sich Rätz selbst, denn in der Petition fordert Frau Wiest nämlich ein "Bedingungsloses Grundeinkommen". Dieser Begriff ist mittlerweile hinreichend defniert:
Das BGE soll "existenzsichernd sein im Sinne der Sicherung einer integrativen, also einbeziehenden, gesellschaftlichen Teilhabe,
einen individuellen Rechtsanspruch darstellen
ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt werden
keinen Zwang zur Erwerbsarbeit bedeuten",
so die Definition des Bundesverband Grundeinkommen, die in etwa gleichlautend ist mit der Definition des Netzwerk Grundeinkommen. Diese Definition hat Rätz beim NWG selbst mitgetragen.
Es herrscht weitgehender Konsens über diese Definition des BGE quer durch alle Parteien, Verbände und Initiativen. Im Übrigen auch bei attac! Es kann demnach kein BGE geben, das die von Rätz zurecht kritisierten "herrschenden Verhältnisse widerspiegelt".


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