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BGE-Petition mitzeichnen?
Geschrieben von Matthias Dilthey    Bookmark and Share
Donnerstag, 5. 02 2009

Frau Susanne Wiest hat eine Online-Petition zum BGE eingereicht, deren Mitzeichnungsfrist am 10.02.09 abläuft. Haben Sie die Petition schon gezeichnet? Haben Sie Partner und Verwandte für die Petition versucht zu gewinnen? Jede Stimme zählt!

Frau Wiest hat in ihrer Petition im Wesentlichen die Vorschläge von Götz Werner aufgegriffen und sich damit den Unmut von attac (Zitat Werner Rätz: "nicht nur die attac [...] ist gegen dieses Modell und hält die Petition für schädlich, sondern auch der SprecherInnenrat des Netzwerks [Grundeinkommen] hatte entsprechend beschlossen") zugezogen.

Attac verkennt bei ihrer ablehnenden Haltung völlig, dass diese Petition keinen konkreten Gesetz-Entwurf darstellt, sondern dass es sich bei der Eingabe um einen "Hilfeschrei" an die Politik handeln dürfte:
"Es reicht uns Bürgern; wir sind mit der aktuellen Wirtschafts-, Sozial- und Gesellschafts-Politik nicht einverstanden!"

Ob man dieses oder jenes BGE-Modell bevorzugt oder vielleicht auch eine komplett andere Lösung, sollte für die Mitzeichnung keine so große Rolle spielen. Denn jede "Unterschrift" setzt ein deutliches Signal an unsere Volksvertreter: Wir Menschen tragen Eure Politik nicht mehr mit. Lasst Euch endlich was Neues, Besseres einfallen.

Der direkte Link zur Petition


Kommentare (4)
RSS Kommentare
1. Geschrieben von: Jörg Tippmann am 05-02-2009 22:00 - Registriert
 
 
Absolut Deiner Meinung! 
 
Ich laß irgendwo: "Damit der Bundestag sich öffentlich damit auseinandersetzen muss, sind 50.000 Unterschriften notwendig." 
 
Das wird dieses Mal, mit dieser Pedition von S. Wiest leider nicht erreicht werden, auch wenn 20.000 realistisch sind. 
 
Es sollte im Sommer 2009, wenn diese Pedition hier abgearbeitet sein wird und zu nichts oder nichts wesentlichem geführt haben sollte, eine neue, sehr ähnliche Pedition von einem führenden Streiter fürs bGE eingereicht werden, wobei man bereits im Vorfeld intelligente Strategien erarbeitet und umsetzt, um Werbung im Internet (Foren etc.) und den kommerziellen Massenmedien für diese neue Pedition zu machen. Ziel: Mindestens 50.000 Unterzeichner, um obige öffentliche Auseinandersetzung im deutschen Bundestag zu erreichen. 
 
Der Initiator der neuen Pedition muß ein guter Redner sein, denn es wird wohl dann zu seiner Anhörung im Bundestag kommen müssen, nicht wahr?! 
 
Mach mal eine Liste von zehn führenden Vertretern der bGE-Bewegung auf deutschem Boden, lieber Matthias! Du selbst kannst Dich gern mit auf diese Liste setzen.
 
2. Geschrieben von: Sarah Gebhardt am 06-02-2009 02:38 - Registriert
 
 
Herr Dilthey, 
ich freue mich ehrlich, dass Sie ihre Meinung geändert haben und die Petition jetzt nicht mehr als "unüberlegt" und als "Rückschlag" bezeichnen. 
Sie machen sogar Werbung dafür, was hat Sie denn jetzt doch überzeugt? 
 
Was auch immer es war, das lässt hoffen!
 
3. Geschrieben von: Matthias Dilthey am 06-02-2009 03:30 - Registriert
 
 
Sehr geehrte Frau Gebhardt, 
 
Frau Wiest hat selber gesagt, dass sie die Petition spontan, als ohne viel nachzudenken, eingereicht hat. 
Jörg Tippmann hat im Kommentar Nr.1 die aktuelle Lage recht treffend beschrieben, ich teile seine Auffassung. 
Jedoch habe ich Bedenken ob es uns gelingt, die jetzigen Unterstützer für eine neue Aktion nochmals zu motivieren. Die Menschen (wir haben es ja gesehen, unsere Unterschrift bringt doch eh nichts) werden wohl nicht so sehr enttäuscht sein, wenn der Erwartungscharakter nicht zu hoch angesetzt ist. 
 
Im Gegensatz zu attac und zum Netzwerk Grundeinkommen haben wir uns zu keinem Zeitpunkt gegen die Petition ausgesprochen. Wir haben nur vor überzogenen Hoffnungen gewarnt. 
 
Und, darin dürften wir uns wohl alle einig sein: mit ein wenig mehr Vorbereitung hätten wir die 50.000er-Marke vielleicht sogar erreichen können ...
 
4. Geschrieben von: tanja ries am 06-02-2009 15:44 - Registriert
 
 
Hallo, 
 
zu der 50 000 Marke ... zitiert aus der Verordnungen: 
 
In der Ausschusssitzung werden Petitionen einzeln aufgerufen, 
wenn eine Sammel- oder Massenpetition bei deren Einreichung von mindestens 50.000 Personen unterstützt wird oder wenn dieses Quorum spätestens drei Wochen nach Einreichung erreicht wird (siehe auch Nr. 8.4 Abs. 4). 
 
4) Hat eine Sammel- oder Massenpetition das Quorum von 50.000 Unterstützern erreicht (Nr. 8.2.1, 7. Spiegelstrich), so werden ein Petent oder mehrere Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung angehört. Der Ausschuss kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschließen, dass hiervon abgesehen wird. Diese Vorschriften gelten für Bitten und Beschwerden. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes kann in persönlichen Angelegenheiten nur dann eine öffentliche Ausschusssitzung stattfinden, wenn der oder die Betroffene zustimmt. 
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/grundsaetze/verfahrensgrundsaetze.html 
 
Ich kann dort die Anhörung im Bundestag nirgends finden. Wo steht das? 
 
Susanne Weist hatte ein Interview mit der dpa. Dies hat den Petitionsausschuss angerufen und deren Sprecher sagt: 
Jede Petition wird zwar im zuständigen Ausschuss behandelt - ob sie dann aber zum Thema der großen Debatte aller Bundestagsabgeordneten w ird, ist allerdings offen. Die Zahl der Mitunterzeichner sei dabei nicht entscheidend, erklärt Erwin Ludwig. Wichtig sei dafür der Inhalt.. 
http://www.nnn.de/artikel/article//greifswalderin-mischt-berlin-auf.html 
 
Somit scheint dies reine Ermessensfrage zu sein. 
 
Dem Petitionsausschuss ist jedoch klar dass es selten ein solch rege Diskussion in ihrem Forum gab ;-) 
 
Ansonsten ist es so wie es ist. Susanne Weist hat die Petition eingereicht und vielleicht auch gerade durch ihre Schlichtheit und dem Umstand dass diese Aktion zutiefst aus ihrem Herzen kam, viele Menschen erreicht oder mitgerissen die bei einer ausgefeilteren Argumentation vielleicht nicht mitgerissen worden wären.  
Ich glaube dass durch diese Petition viele Menschen die sich nicht in BGE-Kreisen bewegen angesprochen fühlen und somit eine breite Diskussion in Gang gesetzt wurde. 
 
Mit den besten Grüßen. Tanja Ries
 
 
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