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In der Tageszeitung "Junge Welt" ist ein Interview, geführt von Ralf Wurzbacher, mit Katja Kipping bezüglich des Stimmverhaltens von Kipping zu dem in dieser Woche von der Linksfraktion im Bundestag gefassten Beschlusses zum Modell einer »bedarfsdeckenden sozialen Mindestsicherung« erschienen.
"Beim vorgelegten Papier handelt es sich um einen Kompromiss, bei dem sich beide Seiten bewegen mussten - der stellvertretende Fraktions- und Parteivorsitzende Klaus Ernst ebenso wie ich" rechtfertigte Kipping ihre Zustimmung zu dem an der Basis von Die Linke umstrittenen Fraktionsbeschluss.
Sie führt für ihre Zustimmung gute Gründe an:
"Es heißt darin wörtlich: »Der Schutz der Menschenwürde und insbesondere des Kinderwohles verbieten die Kürzung von Sozialleistungen.« Dieser Satz war entscheidend für meine Zustimmung. Das heißt, auch im Falle der Ablehnung einer zumutbaren Arbeit ist von Sanktionen abzusehen."
"Vom Sanktionsprinzip verabschiedet sich der Fraktionskompromiss eindeutig, indem wir sagen, der Vorrang der Erwerbsarbeit drückt sich in Angeboten und Beratung, aber eben nicht in Zwangsmaßnahmen aus. Das ist ein gewaltiger Fortschritt."
In soweit sind die Überlegungen von Katja Kipping zu ihrem Abstimmverhalten durchaus nachvollziehbar und aus sozialen Überlegungen begrüßenswert.
Doch dann macht Ihre Argumentation einen Dreh in´s Gegenteil einer sozial ausgewogenen Grundsicherung:
"Die Höhe des [ALG-]Satzes ist ein Streitpunkt. Mildernd kommt aber hinzu, daß wir für einen Individualanspruch auf soziale Sicherung plädieren, unabhängig vom Familienstand. Das bedeutet nichts weniger als das Ende der Bedarfsgemeinschaften." Auch wenn, wie Kipping weiter ausführt,"deren Abschaffung eine zentrale Forderung der Erwerbslosenbewegung, die wir aufgegriffen haben," war, öffnet der Fraktionsbeschluss dem Sozialschmarotzertum Tür und Tor:
Denn in finanziell bessergestellten Familien, in denen nur ein Partner erwerbsarbeiten geht und trotzdem recht viel Haushaltsgeld/"Taschengeld" im Monat zu Verfügung stehen, hätte nach dem Beschluss der nicht Erwerbstätige Anspruch auf ALGII.
Hätte der Fraktionsbeschluss die Abschaffung des Ehegatten-Splitting beinhaltet, könnte eine Umverteilung von "Oben nach Unten" angenommen werden. Bei vorliegender Beschlusslage jedoch findet (einmal mehr) eine weitere Umverteilung von "Unten nach Oben" statt.
Mit dem Kompromiss hat sich Die Linke ein weiteres mal, nun auch auf sozialem Gebiet, um ihre fachliche Kompetenz gebracht.
Als Frau sollte Katja Kipping wissen, dass es "ein bisschen Schwanger" nicht gibt. Ähnlich verhält es sich mit dem BGE. Ein bisschen BGE kann ohne weitere soziale Schieflage nicht funktionieren.
Aus Sicht der Befürworter eines emanzipatorischen BGE hat Kipping mit ihrer Zustimmung zu dem Fraktionspapier zumindest der Glaubwürdigkeit des "emanzipatorischen Flügels" der Partei und dem BGE ansich schweren Schaden zugefügt.
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