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Auf der Internet-Seite "Scharf Links" setzt sich Ronald Blaschke in einem lesenswerten Aufsatz nicht nur mit dem Thema BGE versus Grundsicherung auseinander, sondern betrachtet das BGE auch als Werkzeug zur Umsetzung eines Emanzipatorischen Sozialstaats (Dilthey 2008, PDF, 15 Seiten).
Hier ein Auszug:
"Das BGE - Ein emanzipatorisches und transformatorisches Gesamtkonzept
Das BGE-Konzept ist keine Ein-Punkt-Forderung, wie manche Kritikerinnen behaupten. Es ist eingebettet in ein gesamtgesellschaftliches und internationalistisches Konzept, das auf individuelle und kollektive Emanzipation und gesellschaftliche Transformation zielt.
1. Das BGE macht aufgrund seiner Universalität Schluss mit dem gegenseitigen Ausspielen von Freiheit, sozialer Sicherheit und sozialer Gruppen gegeneinander.
2. Es ermöglicht mit anderen menschenrechtlich verbrieften unbedingten Formen der Teilhabe und sozialer Sicherung (Zugänge zu lebensnotwendigen und ökonomischen Ressourcen/Infrastrukturen, Gesundheitsversorgung, Bildung, Kultur) allen Menschen ein Leben ohne Armut und in Selbstbestimmung. Eine (Rück-) Umverteilung von oben nach unten und von reichen zu armen Ländern ist dazu unerlässlich.
3. Das BGE weist gemeinsam mit zu modifizierenden sozialstaatlichen Sicherungssystemen (Bürgerversicherung etc.) weit über die bürgerlich-kapitalistische wohlfahrtsstaatliche Absicherung hinaus. Es eröffnet allen Menschen Freiräume für selbstorganisierte, solidarische Lebens- und Tätigkeitsformen und eine demokratische Teilhabe am Gemeinwesen. Es ist zu verbinden mit emanzipatorischen Konzepten einer Bildung, die die Befähigung zu persönlicher und solidarischer Freiheit stützen und erweitern soll.
4. Das BGE befördert progressive Arbeitsmarktpolitiken, weil es einen Mindestlohn- und einen Arbeitszeitverkürzungseffekt hat. Es ist daher sehr gut geeignet, Mindestlöhne und Arbeitszeitverkürzungsstrategien zu flankieren. Wegen seiner Funktion, die Position der Lohnabhängigen gegenüber dem Kapital entscheidend zu verbessern, ist das BGE für die Lohnabhängigen ein wichtiges Kampfziel. In dieser Funktion befördert es auch konkrete Aneignungsprozesse im wirtschaftlichen Bereich sowie die Demokratisierung und Entwicklung der Gewerkschaften.
5. Das BGE bricht mit dem Primat der Erwerbs-/Lohnarbeit und des Marktes. Die Debatte über das BGE spitzt Fragen über die herrschaftliche Verfasstheit, Notwendigkeit, ökologische Nachhaltigkeit und Sinnhaftigkeit der Erwerbs-/ Lohnarbeit zu. Es ermöglicht jeder und jedem eine dem persönlichen Gewissen verpflichtete freie Wahl der ökonomischen Tätigkeiten und aller anderen Tätigkeitsformen. Das BGE stärkt somit die Verantwortungsgebundenheit des Menschen für sein eigenes Leben, für das Leben anderer Menschen und für die Natur.
6. Das BGE entlässt Frauen und Männer aus der ökonomischen Abhängigkeit von ihren Partnerinnen. Es ist zu verbinden mit Strategien der Überwindung der geschlechterspezifischen Ungerechtigkeiten auf dem Arbeitsmarkt, im Privaten und im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements.
7. Das BGE ist ein Globales Soziales Recht, also ein Recht darauf, dass jeder und jedem an jedem Ort eine unbedingte Existenzsicherung und Teilhabe an der Gesellschaft zusteht. Die Realisierung des BGE als Menschenrecht gehört zu einem vielschichtigen Konzept der Globalisierung von unten."
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