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Strafrecht für Roboter
Geschrieben von Jörg Drescher    Bookmark and Share
Freitag, 1. 08 2008

Auf Spiegel-Online gibt es ein Interview mit Andreas Matthias (Philosoph, Biologe und Dozent für Programmierung) über die Haftbarkeit von Maschinen. Darin heißt es, dass Maschinen immer mehr selbstverantwortlich handeln und aus diesem Grund auch Strafen entgegennehmen müssen.

Herr Matthias meint in dem Interview über die Arbeit: "Menschen werden heute in ihrer Arbeit immer mehr reduziert auf ihre Funktion. Ob als Busfahrer oder Pilot, es geht nicht mehr darum, als Mensch präsent zu sein, sondern ums Funktionieren. Wir wollen zum Beispiel nicht, dass ein Pilot uns zuwinkt oder sagt, ob er glücklich ist - er soll uns von A nach B fliegen. Eigentlich ist er nur eine Erweiterung der Maschine Flugzeug. Im Bus rufen wir dem Fahrer nicht zu, dass wir aussteigen wollen, sondern drücken einen Knopf. Da ist es nur ein kleiner Schritt zum Autopiloten."

Herrn Matthias spricht als Schadensersatzforderung folgende Idee an: "Sie [die Maschine] könnte für angerichtetes Unheil selbst aufkommen. Sie produziert ja als Arbeitnehmer einen Wert - ein Teil davon könnte an eine Versicherung fließen, die Schäden begleicht."

Dies entspricht etwa der Produktionsbesteuerung (Sozialumsatzsteuer), wie sie von Matthias Dilthey in seinem Modell vorgeschlagen wird. Der angerichtete Schaden von Maschinen führt unter anderem zu Arbeitslosigkeit und damit verbunden zu Einkommensverlusten - entsprechend sollte aus der genannten Wertschöpfung (wie Herr Matthias meint) eine Entschädigung bezahlt werden. Aus meiner Sicht: ein Grundeinkommen.

Hier der Bericht auf Spiegel-Online




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