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Gericht wirft Wiesbadenerin wegen geringer Ordnungsstrafe ins Gefängnis
Geschrieben von Matthias Dilthey    Bookmark and Share
Donnerstag, 19. 06 2008

Wie die Wiesbadener Initiative Grundeinkommen gegenüber der Berliner Umschau bekannt gab, muss eine Wiesbadenerin wegen geringer Ordnungsstrafe ins Gefängnis. Der Beitrag steht nur indirekt mit dem BGE in Zusammenhang, jedoch wirft er kritische Fragen zur "Strafgerechtigkeit" auf.

Eine Hartz-IV-Geschädigte in Wiesbaden konnte von ihrem kärglichen Regelsatz eine Ordnungswidrigkeitsstrafe von 32 Euro nicht bezahlen. Nun muss sie nach einem langen Instanzenweg von 2005 bis 2008 dafür ins Gefängnis. Außerdem hat sie inzwischen schon 66 Euro zu zahlen.

Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat das Verfahren zu hohen Kosten durch die Instanzen gepaukt und kam schließlich beim Landgericht an, das die Haft für zulässig erklärte. Die Staatsanwaltschaft verteidigte dies, eine solche Haft sei ein "übliches Druckmittel".

Quelle: Berliner Umschau




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